10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 7 EStG
Ein von den Vertragsbeteiligten vereinbarter und bezahlter Kaufpreis für ein Gebäudegrundstück ist der Besteuerung zugrunde zu legen, sofern er nicht nur zum Schein getroffen wurde und keinen Gestaltungsmissbrauch darstellt.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 10 EStG
Die Betreuung von Kindern kann teuer werden. Da ist manch ein
Steuerpflichtiger froh, wenn er steuerlich den einen oder anderen Cent geltend machen kann. Springen die Großeltern ein und sollen die geleisteten Fahrtkosten von Oma und Opa in Ansatz gebracht werden, gibt es Folgendes zu beachten. Der geleistete Fahrtkostenersatz ist nur zu berücksichtigen, wenn diesbezüglich klare und eindeutige Vereinbarungen zugrunde liegen und der Fahrtkostenersatz durch Rechnungen belegt werden kann.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 19 EStG
Die Nachentrichtung von Arbeitnehmeranteilen zur Sozialversicherung durch den Arbeitgeber aufgrund von Summenbescheiden nach § 28f SGB IV führt bei Arbeitnehmern mangels individueller Zuordnung nicht zu einer objektiven wirtschaftlichen Bereicherung und damit nicht zu
Arbeitslohn.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 21 EStG
Die anteilige Zuordnung von Darlehen zu den Herstellungskosten eines Gebäudes, das teilweise vermietet und teilweise veräußert werden soll, ist nach denjenigen Kriterien zu beurteilen, die die Rechtsprechung zu anteilig fremdvermieteten und anteilig selbstgenutzten Gebäuden entwickelt hat.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Aufwendungen für die Strafverteidigung eines Kindes sind nicht als
außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33 EStG berücksichtigungsfähig. § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG stellt eine abschließende Regelung für alle Prozesskosten dar. Kosten der Strafverteidigung eines Kindes fallen nicht unter diese Prozesskosten.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · § 33 EStG
Aufwendungen, mit denen dem möglichen Eintritt von Schäden vorgebeugt werden soll – wie etwa Kosten für Maßnahmen, mit denen das Eindringen von Mardern in Wohngebäude und ihre Einnistung verhindert werden soll – sind keine außergewöhnlichen Belastungen.
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · Erbschaftsteuer
Für die Wertermittlung gilt der Grundsatz des § 9 Abs. 1 Nr. 1 ErbStG zur Bewertung auf den Todestag. Fraglich ist, ob eine Rückwirkungsfiktion aufgrund ertragsteuerrechtlicher Vorschriften – wie sie durch § 2 UmwStG zugelassen ist – auch erbschaftsteuerlich zu beachten ist. Dies hatte das FG München aktuell zu entscheiden. Die ertragsteuerliche Rückwirkung, wie sie durch § 2 UmwStG zugelassen ist, lässt nach Meinung des FG die Anwendung des § 11 ErbStG unberührt. Die Frage, ...
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · Körperschaftsteuer
Die gleichzeitige Zahlung eines Geschäftsführergehalts und einer Pension an einen beherrschenden Gesellschafter führt nicht zwingend zu einer verdeckten Gewinnausschüttung hinsichtlich der Pensionszahlung. Nach Auffassung des FG Münster soll eine Ausnahme für den Fall gelten, dass das Anstellungsverhältnis des Geschäftsführers mit Eintritt in das Rentenalter beendet wird, die spätere Wiedereinstellung zu diesem Zeitpunkt nicht beabsichtigt war und allein im Interesse der Gesellschaft ...
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · Körperschaftsteuer
Sieht ein Vertrag über die Vermietung eines Grundstücks mit einem noch zu errichtenden Gebäude vor, dass die auf Betriebsvorrichtungen entfallenden Aufwendungen vom Mieter getragen und Betriebsvorrichtungen nicht mitvermietet werden, liegt eine für die erweiterte Kürzung nach § 9 Nr. 1 Satz 2 GewStG schädliche Mitvermietung von Betriebsvorrichtungen nicht bereits deshalb vor, weil die darauf entfallenden Aufwendungen nicht herausgerechnet werden, sondern in die Herstellungskosten des ...
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10.06.2020 · Fachbeitrag aus AStW · §§ 1, 12 UStG
Der BFH hat entschieden, dass die entgeltliche Einräumung einer Berechtigung zum verbilligten Warenbezug in Form einer „Mitgliedschaft“ umsatzsteuerrechtlich eine selbstständige Leistung und nicht nur eine Nebenleistung zum späteren Warenverkauf darstellt. Auch wenn der Supermarkt Waren verkauft, die sowohl dem Regelsteuersatz von 19 % als auch dem ermäßigten Steuersatz von 7 % unterliegen, ist auf den Mitgliedsbeitrag der Regelsteuersatz von 19 % anzuwenden.
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