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  • 14.04.2026 · Sonderausgaben · Downloads · Sonderausgaben

    Anschaffungs-, Herstellungs- und Erhaltungskosten: So grenzen Sie jetzt richtig ab

    Die steuerliche Behandlung von Kosten für Reparaturen und Modernisierungen an Immobilien sorgt häufig für Konflikte: Während Mandanten den sofortigen Abzug bevorzugen, tendieren Finanzämter zur Abschreibung. Ein neues BMF-Schreiben schafft hier Klarheit bei der Abgrenzung von Erhaltungs- und Herstellungskosten. Für Steuerberater ist es essenziell, Mandanten frühzeitig über die steuerlichen Folgen geplanter Maßnahmen zu beraten – zumal die Regelung ab dem 26.1.2026 in allen offenen Fällen gilt.