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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten

    GEZ-Fragebogen zum Rundfunkbeitrag erst einmal liegen lassen

    | Die GEZ bereitet sich auf den neuen, ab 2013 geltenden Rundfunkbeitrag vor und hat jüngst zahlreichen Kfz-Betrieben einen Fragebogen mit der Bitte zugeschickt, diesen innerhalb von vier Wochen ausgefüllt zurückzusenden. Im Fragebogen sollen Sie neben der Zahl der Beschäftigten auch die Zahl der vorgehaltenen, zugelassenen gewerblich genutzten Fahrzeuge angeben. Viele stellen sich die Frage, ob auch Tageszulassungen und Vorführwagen eingetragen werden müssen und wenn ja, wie viele. Verhandlungen des ZDK sorgen nun erst einmal für einen zeitlichen Aufschub. |

     

    Hintergrund | In der ab 2013 geltenden Regelung richtet sich der Rundfunkbeitrag nach der Zahl der Betriebsstätten, der Zahl der sozialversicherungspflichtig Beschäftigten und der Zahl der Betriebsfahrzeuge. Ein Fahrzeug pro Betriebsstätte wäre mit der allgemeinen Gebühr abgegolten, für jedes weitere Fahrzeug wären pro Monat 5,99 Euro GEZ-Gebühr fällig.

     

    PRAXISHINWEISE |  

    • Sie können den Fragebogen der GEZ erst einmal zur Seite legen, denn Sie haben bis zum Jahresende 2012 Zeit, Ihre Angaben zu machen. Darauf weist der ZDK seine Mitgliedsbetriebe in einem Schreiben vom 24. Februar 2012 hin.
    • Es wird - automatisiert erstellte - Erinnerungsschreiben der GEZ geben. Auch darauf müssen Sie vorerst nicht reagieren.
    • Wie Ihre Angaben dann aussehen müssen, darüber verhandelt der ZDK derzeit mit dem SWR als zuständiger Landesrundfunkanstalt. Dabei soll geklärt werden, welche Fahrzeuge (insbesondere Vorführwagen, Tageszulassungen und händlereigene Zulassungen) beitragspflichtig sind und wieviele davon.
    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 3 | ID 32270900