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Bundesregierung plant neue Förderung von E-Autos: Die Details
Die Bundesregierung fördert ab 2026 bei Privatpersonen den Kauf oder das Leasing von E-Autos. Und das sind die Details:
- Förderfähig sind Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Auch Fahrzeuge mit Range-Extender (Range Extended Electric Vehicle, REEV) oder Plug-in-Hybrid-Antrieb (Plug-In-Hybrid Electric Vehicle, PHEV) werden gefördert, sofern die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen.
- Förderfähig sind nach dem 01.01.2026 neu zugelassene Fahrzeuge.
- Beantragen können die Förderung Privatpersonen mit einem zu versteuernden Haushaltsjahreseinkommen von bis zu 80.000 Euro. Die Einkommensgrenze verschiebt sich für bis zu zwei Kinder (unter 18 Jahren) um 5.000 Euro je Kind nach oben. Sie liegt bei Familien mit zwei oder mehr Kindern so bei maximal 90.000 Euro.
- Die Basisförderung beträgt 3.000 Euro für rein batterieelektrische Fahrzeuge und 1.500 Euro für Plug-In-Hybride und Elektroautos mit Range-Extender. Zusätzlich gibt es eine Förderung für Familien:
- Pro Kind werden 500 Euro zusätzlich, maximal 1.000 Euro gewährt (bis zu zwei Kinder werden berücksichtigt).
- Es gibt plus 1.000 Euro bei unter 60.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr plus weitere 1.000 Euro bei unter 45.000 Euro zu versteuerndem Haushaltseinkommen/Jahr.
- Die Förderung wird eine Mindesthaltedauer für Kauf und Leasing enthalten. Sie beträgt 36 Monate ab der Erstzulassung.
Quelle: Ausgabe 02 / 2026 | Seite 3 | ID 50683242