· Fachbeitrag · Elektromobilität
So können Ihre Kunden „E-Auto-Förderung“ durch Steuergestaltung optimieren
von Dipl.-Finanzwirt Marvin Gummels, Hage
Bei der neuen E-Auto-Förderung ist Dreh- und Angelpunkt das „zu vesteuernde Einkommen“ (zvE). Nur Steuerbürger, deren zvE bestimmte Grenzen nicht überschreitet, kommen in den Genuss der E-Auto-Prämie. ASR erläutert deshalb für das Kundengespräch in Ihrem Autohaus, welche Maßnahmen Privatpersonen zur Verfügung stehen, um das zvE zu reduzieren und so in den Genuss der Förderung zu kommen.
Das ist die neue E-Auto-Förderung
Das Förderprogramm der Bundesregierung ist auf Kauf oder Leasing von Neuwagen ausgerichtet. Förderfähig sind alle erstmals im Inland nach dem 01.01.2026 zugelassenen Neufahrzeuge der Fahrzeugklasse M1 mit rein batterieelektrischem Antrieb, batterieelektrischem Antrieb mit Range-Extender oder mit Plug-in-Hybrid-Antrieb. Bei Fahrzeugen mit Range-Extender oder Plug-in-Hybrid-Antrieb hängt die Förderung aber davon ab, ob die Fahrzeuge bestimmte klimaschutzrelevante Anforderungen erfüllen. Ob auch Fahrzeuge mit Brennstoffzellenantrieb gefördert werden, wird derzeit noch geklärt.
Wichtig — Ein Förderantrag kann voraussichtlich ab Mai 2026 online gestellt werden. Die Förderung kann dabei ein Jahr lang rückwirkend beantragt werden.
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