24.05.2017 · Nachricht aus ASR · Umsatzsteuer/Lohnsteuer/Buchführung
Die Grenze für Kleinbetragsrechnungen, die trotz einer geringeren Zahl von Rechnungsangaben zum Vorsteuerabzug berechtigen, steigt rückwirkend zum 01.01.2017 von 150 Euro auf 250 Euro. Das ist eine Folge des 2. Bürokratieentlastungsgesetz (2. BEntlG), das der Bundesrat am 12.05.2017 abgesegnet hat. Das 2. BEntlG sieht weitere für die Lohnsteuer, Sozialversicherung und Buchführung im Kfz-Handel relevante Neuregelungen vor.
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · GW-Handel
Rost geht grundsätzlich zulasten des GW-Käufers. Doch seine Position kann sich verbessern, wenn der Händler in einem GW-Siegel, einem GW-Bericht oder in einem vergleichbaren Dokument den Mund zu voll genommen hat. Ein solcher Siegel-Fall war Gegenstand eines Prozesses, der für den Händler in zweiter Instanz vor dem LG Berlin glimpflich ausging.
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · GW-Handel
Die Mietwageneigenschaft eines GW muss der Händler ungefragt offenbaren. Deshalb entschied das LG Hamburg einen Prozess zugunsten des Kunden. Der Händler hatte auf Zahlung des Kaufpreises geklagt, der Kunde verlangte mit einer Widerklage seine Anzahlung zurück.
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · GmbH
Verzichtet der Gesellschafter-Geschäftsführer (GGf) einer GmbH auf seine werthaltigen Pensionsansprüche und hat dies eine verdeckte Einlage zur Folge, fließt ihm in Höhe des Verzichts Arbeitslohn zu. Dem steht nach Ansicht des FG Baden-Württemberg auch nicht entgegen, dass der GGf einer GmbH formal nicht unter das Gesetz zur Verbesserung der betrieblichen Altersversorgung (BetrAVG) fällt (FG Baden-Württemberg, Urteil vom 22.12.2015, Az. 8 K 380/13, Abruf-Nr. 192955 – nicht ...
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · Umsatzsteuer
Ist der Leistungsempfänger nicht in der Rechnung als Rechnungsempfänger genannt, ist keine Berichtigung der Rechnung möglich, die den Vorsteuerabzug von Anfang an rettet. Die Rechtsprechung des EuGH und des BFH, wonach eine berichtigte Rechnung für eine Leistung auf den Zeitpunkt der ursprünglichen Rechnungsausstellung zurückwirkt, greift dann nicht. Das ist die negative Seite eines rechtskräftigen Urteils des FG Münster.
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · NW-Handel
Das OLG Nürnberg hat einen Kfz-Händler zur Ersatzlieferung in einem NW-Geschäft verurteilt, obwohl der Mangel (im Display des BMW X3 war mehrmals die Anzeige „Kupplungsüberhitzung“ erschienen) letztlich doch noch behoben werden konnte. Das OLG hat aber die Revision zugelassen, damit der BGH die Sache endgültig entscheiden kann. Der Händler hat davon Gebrauch gemacht, und so wird sich jetzt der BGH mit der Sache beschäftigen. Das Aktenzeichen vor dem BGH lautet: VIII ZR 66/17.
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24.05.2017 · Nachricht aus ASR · Wettbewerbsrecht
Ist ein Fahrzeug für mehr als viereinhalb Monate auf einen Händler zugelassen und von diesem genutzt worden, handelt es sich nicht mehr um eine Tageszulassung. Damit ist es auch kein Neufahrzeug i. S. v. § 2 Nr. 1 Pkw-Energieverbrauchskennzeichnungsverordnung (Pkw-EnVKV). Der Händler verhielt sich demnach nicht wettbewerbswidrig, als er das Fahrzeug (einen VW Touareg) ohne Angabe der Verbrauchswerte nach § 5 Abs. 1 Pkw-EnVKV bewarb, entschied das LG Münster.
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23.05.2017 ·
Checklisten aus ASR · Export und Import · Innergemeinschaftlicher Handel
Mit der Checkliste erledigen Sie Ihre Aufgaben beim Verkauf eines Neufahrzeugs an eine Privatperson in der EU, wenn Sie für den Transport verantwortlich sind. Zugleich sorgen Sie damit dafür, dass Ihnen die Beleg- und Buchnachweise für die steuerfreie innergemeinschaftliche Kfz-Lieferung vorliegen.
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23.05.2017 ·
Checklisten aus ASR · Export und Import · Innergemeinschaftlicher Handel
Als Unternehmer und Fahrzeuglieferer müssen Sie die innergemeinschaftliche Lieferung eines neuen Fahrzeugs an einen Abnehmer ohne USt-IdNr. dem Bundeszentralamt für Steuern melden. Mit der Checkliste stellen Sie sicher, dass Ihre Meldung vollständig ist.
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22.05.2017 · Fachbeitrag aus ASR · Geldwäscheprävention
Das Gesetzgebungsverfahren zum (neuen) Geldwäschegesetz (GwG) ist auf der Zielgeraden. Es soll am 26.06.2017 in Kraft treten. Wichtige Neuerungen für den Kfz-Handel sind insbesondere das neue Transparenzregister, der abgesenkte Schwellenwert bei Bargeschäften und die elektronische Verdachtsmeldung.
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