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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Rechtsprechungsreport ‒ Die wichtigsten Urteile des Jahres 2017 zum GW-Handel auf einen Blick

    | 2017 p‒ ein Jahr der Ruhe an der GW-Front? Auf den ersten Blick scheint es so. Keine neuen Gesetze, keine umstürzenden Urteile vom EuGH in Luxemburg und dem BGH in Karlsruhe. Doch näheres Hinsehen zeigt: Was die Gerichte im vergangenen Jahr produziert haben, ist alles andere als Alltagskost, ja zum Teil sogar hochspannend. Verschaffen Sie sich einen Überblick, was die Gerichte zu Streitfragen im GW-Handel entschieden haben. |

    Sachmangel ja oder nein?

    Die folgende Übersicht zeigt, in welchen Fällen die Gerichte einen Sachmangel und damit eine Haftung des Händlers bejaht und in welchen Fällen sie dies verneint haben.

     

    • Sachmängelhaftung ‒ ja oder nein?

    Sachmängelhaftung bejaht

    Angaben in einer Internetanzeige (hier: auf mobile.de) zum Vorhandensein der Ausstattungsvariante Opel Adam Slam stellen eine öffentliche Äußerung im Sinne des § 434 Abs. 1 S. 3 BGB dar und können die Sachmängelhaftung begründen.

    BGH, Urteil vom 27.09.2017, Az. VIII ZR 271/16, Abruf-Nr. 197386

    Der Einwand des Händlers, alle Fahrzeuge der Bauserie hätten den reklamierten Mangel, zieht nicht. Es gilt ein „herstellerübergreifender“ Vergleich (Audi A4 Avant, Bj. 2014, mit verschmutzten Scheinwerfern).

    BGH, Beschluss vom 16.05.2017, Az. VIII ZR 102/16, Abruf-Nr. 195119

    „Unfallfrei“, vom Händler handschriftlich im Vertrag notiert, ist eine Beschaffenheitsvereinbarung dahin, dass der GW bisher noch keinen Unfallschaden hatte. Es handelt sich nicht nur um eine bloße Wissensmitteilung.

    OLG Hamm, Urteil vom 30.05.2017, Az. 28 U 198/16, Abruf-Nr. 194962

    Einmal andersherum: Auch eine Privatperson, die ihren Wagen als „unfallfrei9“ an einen Händler verkauft, ist trotz eines Gewährleistungsausschlusses in der Haftung, wenn der Wagen einen Vorschaden hat.

    OLG Hamm, Urteil vom 16.05.2017, Az. 28 U 101/16, Abruf-Nr. 194921

    Ein verstopfter Rußpartikelfilter kann ein Sachmangel, und keine normale Alterserscheinung sein, wenn die Verstopfung auf einem technischen Defekt beruht (Skoda Octavia RS 2.0 TDI, ca. 181.000 km).

    OLG Hamm, Urteil vom 11.05.2017, Az. 28 U 89/16, Abruf-Nr. 194961

    Die Vorbenutzung als Mietwagen ist jedenfalls bei einem als Jahreswagen verkauften Pkw ein ‒ offenbarungspflichtiger ‒ Sachmangel.

    LG Limburg, Urteil vom 09.06.2017, Az. 2 O 197/16, Abruf-Nr. 198129

    Kratzer auf dem Display des Navis sind ein Sachmangel, keine übliche Gebrauchsspur.

    AG Hannover, Urteil vom 17.05.2017, Az. 502 C 10372/16, Abruf-Nr. 196372

    GW mit VW-Schummelsoftware (EA 189-Motoren) sind nach einhelliger Rechtsprechung sachmangelhaft. Nur die Begründungen variieren.

    OLG München, Beschluss vom 23.03.2017, Az. 3 U 4316/16, Abruf-Nr. 192954

    Sachmängelhaftung verneint

    „Unfallschaden Fahrerseite wie gesehen“, so war es unter „Bemerkungen“ handschriftlich im Vertrag notiert. Über das volle Ausmaß des Schadens sah sich der Käufer arglistig getäuscht, seine Klage wurde jedoch abgewiesen. Begründung: Schon kein Mangel, wenn doch, dann grobe Fahrlässigkeit auf Käuferseite.

    OLG Köln, Urteil vom 28.04.2017, Az. 19 U 1/17, Abruf-Nr. 194328

    Für den Käufer eines BMW-Vorführwagens mit Motor N47 waren die Geräusche von der Steuerkette ein erheblicher konstruktiver Mangel mit der Gefahr eines kapitalen Motorschadens. Das sah das OLG Frankfurt a. M. anders.

    OLG Frankfurt a. M., Urteil vom 27.04.2017, Az. 24 U 26/15, Abruf-Nr. 194325

    Die Angabe des Tachostands im Kaufvertrag war zwar falsch, dennoch wurde ein Sachmangel verneint. Begründung: bloße Wissenserklärung.

    OLG München, Urteil vom 14.09.2017, Az. 23 U 667/17, Abruf-Nr. 198151

    Kein erheblicher, zum Rücktritt berechtigender Sachmangel liegt vor, wenn ein älterer GW drei statt zwei eingetragene Vorbesitzer hat.

    AG Bergisch Gladbach, Urteil vom 02.11.2017, Az. 62 C 42/17, Abruf-Nr. 198675