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  • · Fachbeitrag · Kfz-Kosten/Lohnsteuer

    So mindern Zuzahlungen beim Leasing den geldwerten Vorteil

    | Leistet ein Mitarbeiter monatlich Zuzahlungen zu den Leasingraten seines Dienstwagens, mindert sich sein zu versteuernder (und gegebenenfalls sozialversicherungspflichtiger) geldwerter Vorteil. Weil das FG Münster bei der Fahrtenbuchmethode die Zuzahlungen direkt vom geldwerten Vorteil abzieht, gelangt es zu einem geringeren geldwerten Vorteil als der Fiskus, der lediglich die Leasingraten um die Zuzahlungen verringert ( FG Münster, Urteil vom 28.3.2012, Az. 11 K 2817/11 E ; Abruf-Nr. 121405 ). |

    • Beispiel

    Leasinggebühren, Benzin- sowie Reparaturkosten, Kfz-Steuer und Versicherung für einen Dienstwagen betragen im Jahr 10.000 Euro. Der Arbeitnehmer leistet 2.000 Euro Zuzahlungen. Die Gesamtfahrleistung beträgt 20.000 km. Davon legt der Arbeitnehmer 5.000 km für Fahrten zwischen Wohnung und Betrieb zurück, privat fährt er 7.000 km. Der geldwerte Vorteil berechnet sich wie folgt:

    So rechnet das FG Münster

    So rechnete das Finanzamt bisher

    Ermittlung Kosten je km

    0,50 Euro/km

    (10.000 Euro : 20.000 km)

    0,40 Euro/km

    ([10.000 Euro ./. 2.000 Euro] : 20.000 km)

    Fahrten Wohnung/Arbeit

    2.500 Euro

    2.000 Euro

    + Privatfahrten

    3.500 Euro

    2.800 Euro

    ./. Zuzahlung

    2.000 Euro

    0 Euro

    Zu versteuernder geldwerter Vorteil

    4.000 Euro

    4.800 Euro

     

    Weiterführender Hinweis

    • Wie sich Zuzahlungen des Mitarbeiters zu den Anschaffungskosten eines Dienstwagens bei der Berechnung des geldwerten Vorteils nach der Ein-Prozent-Regelung auswirken, steht in dem Beitrag „Zuzahlungen der Mitarbeiter bei Dienstwagen gehen nicht verloren“, ASR 4/2009, Seite 13.
    Quelle: Ausgabe 08 / 2012 | Seite 3 | ID 34193560