18.10.2012 ·
Musterverträge und -schreiben · Autokaufrecht · Kfz-Verkauf
Wollen Sie bei einem Autoverkauf die Umsatzsteuer wegen eines verdeckten Preisnachlasses berichtigen, müssen Sie dies im Fall eines Neuwagengeschäfts dem Kunden mitteilen. Eine Rechnungsberichtigung ist nicht erforderlich, es reicht ein Kundenanschreiben. Wir unterbreiten Ihnen dazu einen Formulierungsvorschlag. > weiter