25.07.2008 ·
Download · Autokaufrecht · Sachmängelhaftung
Die Musterformulierung sollte Käufern von Diselfahrzeugen mit Partikelfiltern nachweisbar als "Merkblatt" mitgegeben werden. Damit sind diese informiert, dass der Diesel-Partikelfilter nicht freigebrannt wird, wenn das Fahrzeug immer nur für Kurzstrecken eingesetzt wird. Sollte der Partikelfilter deshalb verstopfen, können die Käufer daraus keine Ansprüche wegen eines Sachmangels geltend machen. > weiter