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  • · Fachbeitrag · NW-Handel

    Ein „Montagsauto“ - das unbekannte Wesen

    | Das Oberlandesgericht Düsseldorf hat die maßgeblichen Prüfkriterien herausgearbeitet, die den Käufer eines „Montagsautos“ zum Rücktritt vom Kauf berechtigen. |

     

    Nach Ansicht ders Oberlandesgerichts Düsseldorf müssen folgende zwei Kriterien vorliegen:

    • Im Zeitpunkt der Rücktrittserklärung muss die Annahme gerechtfertigt sein „da ist der Wurm drin“. Das heißt, das Fahrzeug hat eine ungenügende Verarbeitungsqualität, die das ganze Fahrzeug betrifft.
    • Hinzukommen muss die Prognose „der Wurm wird drin bleiben“. Das heißt, die Werkstatt wird es nicht hinkriegen.

     

    WICHTIG | Schon im ersten dieser beiden Punkte hatte der Käufer eines neuen MB Viano ein Jahr und zehn Monate nach dem Kauf nicht genug zu bieten. Und so scheiterte er mit seiner Rücktrittsklage (Urteil vom 23.3.2011, Az: I-3 U 47/10; Abruf-Nr. 111951).

    Quelle: Ausgabe 07 / 2011 | Seite 2 | ID 27634260