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  • 19.12.2008 | Rechtsprechungsreport

    Neuwagenkauf - Die wichtigsten Urteile des Jahres 2008 auf einen Blick

    Das Jahr 2008 brachte wieder eine ganze Reihe höchst bemerkenswerter Entscheidungen. Die wichtigsten stellen wir Ihnen nachfolgend - nach sachlichen Kriterien geordnet - vor.  

    Alter/Baujahr/Fabrikneuheit

    • Ein re-importiertes EU-Fahrzeug mit einer Laufleistung von 100 km ist mangelhaft, wenn zwischen Produktionsdatum und Erstzulassung mehr als 18 Monate liegen (Oberlandesgericht [OLG] Celle, Urteil vom 11.6.2008, Az: 7 U 226/07; Abruf-Nr. 083138).

     

     

     

    Sachmangel: Einzelfälle in drei Kategorien

    Die Fälle, in denen es um einen Sachmangel am Fahrzeug geht, lassen sich in drei Kategorien einteilen: Kein Mangel, nicht erheblicher Mangel und erheblicher Mangel. Nur der letztere berechtigt den Käufer zum Rücktritt vom Kaufvertrag.  

     

    Kategorie 1: Kein Mangel

    • Selbsttätiges Absenken der Scheiben von zwei Türen durch Fehlfunktion der Elektronik bei BMW 730d (LG Hannover, Urteil vom 27.2.2008, Az: 11 O 80/06; Abruf-Nr. 082587; bestätigt durch OLG Celle, Beschluss vom 21.7.2008, Az: 7 U 99/08; Abruf-Nr. 082880).