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  • · Fachbeitrag · GW-Handel

    Mangel, konstruktive Schwäche oder Verschleiß?

    | Die Justiz hat bei Gebrauchten nach wie vor ein Problem, Technik und Recht unter einen Hut zu bringen. Das zeigt ein Urteil des OLG Koblenz, in dem es um die Abgrenzung zwischen Mangel, konstruktiver Schwäche oder Verschleiß ging. Das OLG wählte die händlerunfreundlichste Variante und entschied genau entgegengesetzt zur ersten Instanz, die den Motor des Nissan Pickup bei Auslieferung nachweislich für okay hielt. |

     

    Nach rund 4.000 km war der Käufer mit seinem bei 76.850 km übernommenen Nissan Pickup (EZ 12/05) mit Motorschaden liegengeblieben. Der Händler lehnte eine Schadensbehebung zunächst ab, ließ den Wagen dann aber in eine Vertragswerkstatt bringen. Als auch dort nichts gemacht wurde, leitete der Käufer ein gerichtliches Beweisverfahren ein. Schmiermittelversagen am dritten Zylinder als Folge einer thermischen Überlastung sei die Ursache des Motorschadens, so der Befund des Gutachters. Aber wie war der Zustand im maßgeblichen Zeitpunkt, als der Käufer vom Hof des Händlers fuhr? Immerhin konnte er über 4.000 km problemlos mit seinem Pickup zurücklegen. Das OLG attestierte dem Fahrzeug eine bei Übergabe bestehende „Anlage zum Schaden“ und damit einen Mangel im rechtlichen Sinn. Mit dem Einwand, es handele sich um einen herstellerbedingten Serienfehler, jedenfalls um normalen Verschleiß, fand der Händler kein Gehör (OLG Koblenz, Urteil vom 27.5.2011, Az. 10 U 945/10; Abruf-Nr. 121106).

    Quelle: Ausgabe 06 / 2012 | Seite 5 | ID 32942960