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  • · Fachbeitrag · Autokauf

    Nacherfüllungsvorrang bildet Schutzwall für den Kfz-Handel

    | Das Recht zur zweiten Andienung, der sogenannte Nacherfüllungsvorrang, ist ein wichtiger Schutzwall für den Handel. Wer ihn als Käufer grundlos durchbricht, geht leer aus, wie das AG Strausberg entschieden hat. |

     

    Der Käufer hat vorgetragen, er habe starken Benzingeruch in seinem Mercedes C 180 wahrgenommen. Außerdem sei der Spritverbrauch auf zirka 20 l pro 100 km gestiegen. Er habe Angst bekommen, dass sein Fahrzeug abbrenne. Deshalb habe er es nicht zu seinem Händler, sondern in eine Mercedes-Vertragswerkstatt gebracht und dort reparieren lassen. Der Händler, der die C Klasse verkauft hatte, lehnte die Übernahme der Kosten in Höhe von 811 Euro ab. Das AG gab ihm Recht und wies die Klage des Käufers ab.

     

    Beachten Sie | Ob die verschmutzte Einspritzanlage bei einem Fahrzeug mit rund 100.000 km überhaupt einen Sachmangel darstellt, ließ das AG offen. Jedenfalls sei die Instandsetzung in der fremden Mercedes-Werkstatt eine „eigenmächtige Ersatzvornahme“ des Käufers. Ihm sei es möglich und zumutbar gewesen, den Händler wenigstens zu verständigen, um ihm die Möglichkeit zu geben, sich um die Sache zu kümmern. Es habe auch keine „drohende Gefahr“ bestanden, die ein Einschalten der Fremdwerkstatt dringend erforderlich gemacht hätte (AG Strausberg, Urteil vom 14.12.2011, Az. 23 C 160/11; Abruf-Nr. 121104; eingesandt von Rechtsanwalt Umut Schleyer, Berlin).

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 1 | ID 32942370