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  • 29.05.2008 | Umsatzsteuer

    Prüfgebühren doch kein durchlaufender Posten?

    Eine längst entschieden geglaubte Frage taucht plötzlich wieder auf: Ist eine Kfz-Werkstatt, die im Kundenauftrag Fahrzeuge zur Hauptuntersuchung vorfährt, Leistungsempfängerin der Prüforganisation, sodass sie Anspruch auf Erteilung einer Rechnung mit gesondertem Umsatzsteuerausweis hat? Oder bestehen die Leistungsbeziehungen der Prüforganisation nur direkt zum Kunden? War man bisher übereinstimmend der Meinung, dass die zweite Alternative die richtige sei (Folge: durchlaufender Posten), bringt nun ein Kfz-Händler das Ganze ins wanken. Er möchte festgestellt wissen, dass sein Betrieb Leistungsempfänger ist. Vor dem Finanzgericht München hatte er keinen Erfolg (Urteil vom 15.11.2006, Az: 3 K 3118/03; Abruf-Nr. 081570). Mit einer erfolgreichen Nichtzulassungsbeschwerde hat er es jetzt geschafft, dass der Bundesfinanzhof (BFH, Az: XI R 12/08) über die Frage entscheiden muss.  

    Unser Tipp: Behandeln Sie Prüfgebühren zunächst weiterhin als durchlaufenden Posten; denn es ist nicht abzusehen, wie der BFH entscheiden wird. Wir halten Sie auf dem Laufenden. 

    Quelle: Ausgabe 06 / 2008 | Seite 1 | ID 119546