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  • 01.07.2007 | NW-Handel

    ADAC-Testergebnis nicht gerichtsfest

    Unter Berufung auf einen Testbericht in der ADAC-Zeitschrift Motorwelt 11/2004 reklamierte die Käuferin eines neuen BMW 116i, dass das Kofferraumvolumen entgegen den Angaben im Fahrzeugprospekt zu klein sei. Dort stand geschrieben „ca. 330 bis 1.150 Liter (VDA-Messung“). Nach dem ADAC-Testbericht soll der Kofferraum jedoch nur ein Volumen von 290 Liter haben. Das Oberlandesgericht Düsseldorf ließ durch einen neutralen Sachverständigen nachmessen: 329 Liter, so sein Ergebnis. Kritisiert hat er lediglich den Prospekthinweis auf die Messmethode. Statt VDA müsse es richtigerweise ISO 3832 heißen. Das reichte dem Gericht nicht, um einen Haftungsfall anzunehmen. Zur Beschaffenheit im Sinne der gesetzlichen Gewährleistungsvorschrift gehörten zwar auch Eigenschaften, die der Käufer nach den Herstellerangaben im Prospekt erwarten könne. Die Kofferraum-Erwartung der Käuferin sei jedoch nicht enttäuscht worden. Da auch ihre übrigen Mängelrügen (unter anderem Lackierung) ohne Substanz waren, akzeptierte das Gericht den Rücktritt vom Kaufvertrag nicht. (Urteil vom 21.5.2007, Az: I–1 U 201/05)(Abruf-Nr. 071954

    Quelle: Ausgabe 07 / 2007 | Seite 3 | ID 111536