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  • 26.06.2008 | NATO-Truppenstatut

    Auch Belgier nutzen vereinfachtes Beschaffungsverfahren

    Die belgischen Truppen in Deutschland führen ab 1. Juli 2008 das vereinfachte Beschaffungsverfahren für Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1.500 Euro ein. Sie folgen damit den amerikanischen (bis 2.500 Euro), kanadischen (bis 2.500 Euro) französischen (bis 2.000 Euro) und niederländischen Truppen (bis 1.500 Euro). Demnach gilt: 

    1.Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 1.500 Euro sind nach Artikel 67 Absatz 3 Zusatzabkommen zum NATO-Truppenstatut steuerfrei. Voraussetzung ist, dass die Umsätze so abgewickelt werden, wie es in den Textziffern 59 ff. des Schreibens des Bundesfinanzministerium (BMF) vom 22. Dezember 2004 (Az: IV A 6 – S 7492 – 13/04; Abruf-Nr. 081748) dargestellt ist.
    2.Die Zahlung muss bar erfolgen. Die Beschaffungsstelle fügt daher in Teil 2 des Abwicklungsscheins (Empfangsbestätigung und Zahlungsbescheinigung) anstelle der Angaben über den unbaren Zahlungsverkehr das Wort „Barzahlung“ ein.
    3.Mit der Durchführung des Verfahrens ist die Beschaffungsstelle der belgischen Streitkräfte „OCASC/CDSCA“ beauftragt.
    4.Bei Beschaffungen mit einem Wert über 1.500 Euro wird das belgische Beschaffungsverfahren unverändert durchgeführt.

    Unser Tipp: Ausführlich behandelt wird das Thema unter dem Stichwort „Alliierte Beschaffungsstellen“ im Praxishandbuch „Umsatzsteuer im Kfz-Gewerbe“, 7. Auflage, Seiten 189 bis 195. (BMF, Schreiben vom 20.5.2008, Az: IV B 9 – S 7492/08/10002)(Abruf-Nr. 081744

    Quelle: Ausgabe 07 / 2008 | Seite 2 | ID 120044