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  • · Fachbeitrag · NATO-Truppenstatut

    Auch Briten nutzen vereinfachtes Beschaffungsverfahren

    | Bei der Beschaffung von Leistungen an berechtigte Personen wenden die NATO-Truppen bis zu einem bestimmten Wert vereinfachte Verfahren an. Die britischen Truppen haben nun als letztes der sechs in Deutschland stationierten NATO-Länder ein solches Verfahren eingeführt. |

     

    Für Umsätze nach dem 31. Dezember 2012 gilt demnach:

    • Steuerfrei sind Lieferungen und sonstige Leistungen bis zu einem Wert von 2.500 Euro an berechtigte Personen der britischen Truppen in der Bundesrepublik Deutschland (Artikel 67 Abs. 3 NATO-Zusatzabkommen). Voraussetzung ist, dass die Umsätze so abgewickelt werden, wie es in den Textziffern 59 ff. des BMF-Schreibens vom 22. Dezember 2004 (Az. IV A 6 - S 7492 - 13/04; Abruf-Nr. 081748) dargestellt ist.
    • Die Zahlung kann bar, mit EC-Karte oder Kreditkarte erfolgen.
    • Mit der Durchführung des Verfahrens ist die zentrale amtliche Beschaffungsstelle der britischen Streitkräfte „BFG Central OPA“ beauftragt.
    • Für den Auftrag wird der Vordruck „Antrag/Bestellformular für von der Mehrwertsteuer befreite deutsche Waren/Dienstleistungen“ verwendet.

     

    PRAXISHINWEIS | Für den „dienstlichen Bedarf zur unmittelbaren Verwendung“ können die britischen Beschaffungsstellen seit 1. März 2011 Leistungen von bis zu 5.600 Euro im vereinfachten Beschaffungsverfahren umsatzsteuerfrei einkaufen.

    Weiterführende Hinweise

    • Vordruck „Antrag/Bestellformular für von der Mehrwertsteuer befreite deutsche Waren/Dienstleistungen“: http://tiny.cc/59djsw
    • Beitrag „Briten erhöhen die Wertgrenze im Beschaffungsverfahren“, ASR 4/2011, Seite 2
    • Beitrag „Auch Belgier nutzen vereinfachtes Beschaffungsverfahren“, ASR 7/2008, Seite 2
    Quelle: Ausgabe 03 / 2013 | Seite 1 | ID 38107880