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  • 01.08.2005 | GW-Handel

    Ausschluss der Sachmängelhaftung bei Leasing-Vertrag

    Kauft eine Leasing-Gesellschaft einen GW von einem Händler unter Ausschluss der Sachmängelhaftung, gilt: Der Händler kann sich auf den Ausschluss der Sachmängelhaftung auch gegenüber einem Verbraucher berufen, der als Leasing-Nehmer aus abgetretenem Recht der Leasing-Gesellschaft Gewährleistung verlangt. Das hat das Oberlandesgericht (OLG) Naumburg entschieden, ließ aber wegen grundsätzlicher Bedeutung der Sache die Revision zum Bundesgerichtshof zu. Argumentation des OLG: Im Verhältnis der Kaufvertrags-Parteien (Händler und Leasing-Gesellschaft) sei der Ausschluss der Sachmängelhaftung wirksam, da es sich nicht um einen Verbrauchsgüterkauf handele. Der Kfz-Händler müsse sich auch nicht so behandeln lassen, als habe er an einen Verbraucher verkauft. Es liege keine unzulässige Umgehung im Sinne von § 475 Bürgerliches Gesetzbuch vor. (Urteil vom 1.3.2005, Az: 11 U 132/04) (Abruf-Nr. 051968)  

    Quelle: Ausgabe 08 / 2005 | Seite 1 | ID 85813