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  • 28.01.2008 | Rechtsprechungsreport

    Gebrauchtwagenkauf – Die wichtigsten Urteile des Jahres 2007 auf einen Blick

    Das war ein „heißer Herbst“ beim Bundesgerichtshof (BGH): Woche für Woche ein neues GW-Urteil. Diese und alle anderen wichtigen Entscheidungen des Jahres 2007 finden Sie nachfolgend. 

    Von der Geschäftsanbahnung bis zum Vertragsschluss

    Vor dem Vertragsschluss

    Informationen über die Beschaffenheit des Fahrzeugs im Internet sind als „öffentliche Äußerungen“ bindend, es sei denn, dass sie später bei Abschluss des Vertrags ausdrücklich und unmissverständlich korrigiert werden (Oberlandesgericht [OLG] Düsseldorf, Urteil vom 26.4.2007, Az: I-12 U 113/06; Abruf-Nr. 073147). 

     

    Vertragsschluss ja oder nein?

    Die Frage, ob ein Vertrag geschlossen wurde, hatte das Landgericht (LG) Marburg auf dem Tisch: Ein Autohaus hatte von einem kaufreuigen Kunden die übliche Schadenspauschale verlangt. Das Autohaus verlor den Prozess in beiden Instanzen, weil es das Zustandekommen eines Kaufvertrags nicht nachweisen konnte; es fehlte die Annahmeerklärung: Nach einer Probefahrt füllte der Geschäftsführer den üblichen GW-Bestellschein aus. Dann unterschrieb der Kunde. Anschließend unterzeichnete der Geschäftsführer, allerdings nur mit seiner Paraphe (Handzeichen) und nicht mit vollem Namen. Vier Tage später teilte der Kunde mit, er wolle den Wagen doch nicht haben. Das LG sah den Kaufvertrag nicht unter Dach und Fach. Die Abzeichnung des Bestellscheins per Handzeichen könne einer schriftlichen Bestätigung, wie in den AGB vorgesehen, nicht gleichgesetzt werden (Urteil vom 28.11.2007, Az: 5 S 133/06; Abruf-Nr. 080127). 

     

    Wer ist Vertragspartner: ein Unternehmer oder ein Verbraucher?

    Nachlässigkeit beim Ausfüllen des GW-Bestellscheins musste ein Autohaus auch in folgendem Fall teuer bezahlen: Der Mitarbeiter hatte in der Rubrik „...in Ausübung seiner/ihrer beruflichen oder selbstständigen Tätigkeit“ das Kästchen „Nein“ angekreuzt. Dabei war der Käufer ein Anwalt, der den E 500 auch beruflich nutzte. Dennoch stufte ihn das OLG Celle als Verbraucher und nicht als Unternehmer ein. Konsequenz: Anwendung der Beweislastumkehr zulasten des Autohauses, das daraufhin den Prozess verlor (Urteil vom 4.4.2007, Az: 7 U 193/06; Abruf-Nr. 072468).