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  • 01.03.2006 | GmbH

    Anmietung eines Grundstücks vom Gesellschafter

    Mietet die GmbH von einem Gesellschafter ein Grundstück, muss die Miete angemessen, also ortsüblich sein. Ansonsten droht eine verdeckte Gewinnausschüttung (vGA). Das Finanzamt darf eine vGA aber nicht ohne ausreichende Ermittlungen annehmen, entschied der Bundesfinanzhof. Das Finanzamt sei verpflichtet, die angemessene Miete unter Würdigung aller Umstände im konkreten Fall anhand von Vergleichsobjekten zu ermitteln. Das heißt: Die Mieten für Grundstücke in ähnlicher Lage und Ausstattung müssen verglichen werden, wobei auch vergleichbare Grundstücke in anderen Gemeinden einzubeziehen sind. Nur wenn es keine hinreichende Zahl von Vergleichsobjekten gebe, komme eine Schätzung der angemessenen Miete in Betracht. Das sei bei Büro-, Werkstatt- und Lagerräumen aber praktisch nie der Fall, so die Richter. Denn auch in strukturschwachen Gebieten gebe es – anders als bei der Verpachtung ganzer Unternehmen und Maschinen, die auf spezielle Bedürfnisse des Unternehmens zugeschnitten sind – einen Markt für solche Objekte. Wenn das Finanzamt davon ausgehe, dass es keine ausreichende Zahl von Vergleichsobjekten gebe, müsse es darlegen, auf Grund welcher Erkenntnisse und vergeblichen Ermittlungsmaßnahmen es zu diesem Schluss komme. (Beschluss vom 20.6.2005, Az: I B 181/04) (Abruf-Nr. 052784)  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2006 | Seite 1 | ID 85651