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  • · Fördermittel für Digitalisierung

    Zuschüsse und Fördermittel 2020 für Digitalisierungsmaßnahmen in Zahnarztpraxen

    Bild: ©geralt - pixabay.com

    | Digitalisierungsmaßnahmen in Zahnarztpraxen können förderfähig sein. Seit Februar 2020 gibt es ein neues, bundesweit einheitlich nutzbares Förderprogramm, das explizit für Digitalisierungsvorhaben konzipiert ist. Es handelt sich um ein Förderdarlehen mit integriertem Zuschuss. Sie erhalten den Zuschuss nur, wenn Sie das Förderdarlehen nutzen ‒ ohne Kredit erhalten Sie also keinen Zugriff. Daneben ist es aber möglich, sich noch über andere Wege finanzielle Unterstützung für Digitalisierungsmaßnahmen in der Zahnarztpraxis zu holen. |

    Das bedeutet Digitalisierung in der Zahnarztpraxis

    Folgende Situation ist erst der Anfang der Entwicklung:

     

    • Die digitale Zahnarztpraxis ist komplett internet- und intranetfähig und arbeitet rundum vernetzt mit Patienten, Lieferanten und Krankenkassen.
    • Instrumente zur Diagnostik, Befundung und Therapie sind digitalisiert, Röntgenaufnahmen lassen sich digital in das System integrieren und stehen in kurzer Zeit am Behandlungsstuhl zur Verfügung.
    • Die Abdruckabnahme zur Herstellung von Zahnersatz erfolgt per intraoralem Scan, wobei die erfassten Daten direkt in das Labor übermittelt werden. Per Funktionsanalyse auf Basis von CAD/CAM wird der Zahnersatz perfekt und ästhetisch hochwertig passgenau angefertigt.
    • Auch die Patientenakte ist voll digital im System abgespeichert.
    • Termine werden sofort digital erfasst.
    • Leistungen lassen sich direkt zuordnen und abrechnen.
    • Das papierlose Büro ist Wirklichkeit geworden und ermöglicht es der Verwaltungskraft, tageweise im Homeoffice zu arbeiten.

    Bei der Planung wird die Beratung durch einen Experten und gefördert ‒ das Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ greift

    Wer sich auf die wachsenden Anforderungen des digitalen Wandels vorbereitet, wird von reibungslosen Workflows und effizienten Prozessen profitieren. Die Umsetzung ist praktisch aber kaum ohne externe Unterstützung möglich. Mit einem Experten lässt sich ein Konzept entwickeln, mit dem die Digitalisierung Ihrer Zahnarztpraxis kontrolliert und v. a. auch finanziell planbar abläuft.

     

    Schon für die Beratung gibt es einen Zuschuss aus dem Programm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ des Bundesamts für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (iww.de/s2626; siehe dazu auch schon ZP 10/2019, Seite 17). Dieses Programm ist ein wahres Multitalent und vielseitig einsetzbar:

     

    In den Richtlinien ist interpretationsfähig formuliert, dass „allgemeine Beratungen zu allen wirtschaftlichen, finanziellen, personellen und organisatorischen Fragen der Unternehmensführung“ bezuschusst werden. Darunter fallen auch Fragen im Zusammenhang mit der Digitalisierung.

     

    PRAXISTIPP ZUSCHUSS ZUM BERATERHONORAR | Holen Sie sich einen Berater ins Haus, um die Digitalisierung in Ihrer Praxis voranzutreiben. Dann erhalten Sie auf das Beratungshonorar abhängig von Ihrem Standort und von dem Gründungszeitpunkt einen Zuschuss von bis zu 3.200 Euro.

     

    Für die Umsetzung gibt es den ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank

    Um Vorhaben im Bereich der Digitalisierung oder Innovation vom bloßen Konzept in die Realität zu transportieren, ist der ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank besonders interessant (www.kfw.de, Programm-Nrn. 380, 390 und 391).

     

    Dieser Kredit wird (i. H. v. 25.000 bis 25 Mio. Euro) gewährt, wenn Sie in den Förderbereichen Produktion und Verfahren, Produkte oder Strategie und Organisation investieren. Aus dem Bereich der Digitalisierung sind dies Maßnahmen wie:

    • Entwicklung einer Strategie zur Digitalisierung,
    • Betriebliche Weiterbildungsmaßnahmen im Bereich der Digitalisierung,
    • Integration von Customer-Relationship-Management-System (CRMS),
    • Integration digitaler Workflows mit Lieferanten oder Kunden,
    • Verbesserung der Usability auf der Website.

     

    Die Mindestlaufzeit des Kredits beträgt zwei Jahre. Wird ein Zuschuss gewährt, liegt die Mindestlaufzeit bei fünf Jahren.

     

    Die jeweiligen Zinssätze für den Kredit werden von Ihrer Bank ermittelt. Sie richten sich nach dem individuell vorliegenden wirtschaftlichen Rahmen: Wer eine gute Bonität und werthaltige Sicherheiten bieten kann, bekommt also bessere Kredit-Konditionen als ein Zahnarzt mit weniger guten wirtschaftlichen Voraussetzungen. Derzeit schwankt der Zinssatz zwischen 1,0 und 7,65 Prozent effektiv (siehe dazu die Konditionen der KfW unter iww.de/s3338).

     

    PRAXISTIPP ZINSSATZ | Der Zuschuss betrug zum 03.02.2020 3 Prozent des Kreditbetrags (der Prozentsatz wird von Zeit zu Zeit angepasst, da er sich an der Entwicklung des Kapitalmarkts orientiert ‒ prüfen Sie deshalb immer die aktuellen Zuschusssätze auf der KfW-Website unter iww.de/s3338).

     

    Weitere Digitalisierungs-Vorhaben auf Landesebene

    Zudem koordinieren z. B. Landesbanken, Projektträger oder örtlich zuständige Stellen Digitalisierungs-Förderprogramme. Die erforderlichen Informationen stellen sie auf ihren jeweiligen Websites zur Verfügung.

     

    FAZIT: ERST BERATUNG EINHOLEN, DANN VORHABEN STRUKTURIEREN UND FINANZIEREN | Es ist ökonomisch sinnvoll, zuerst eine (zuschussfähige!) Beratungsleistung zu beauftragen. Zusammen mit einem Profi entwickeln Sie dann eine passende Digitalisierungstrategie, die auf die individuellen Gegebenheiten Ihrer Zahnarztpraxis passt. Im Anschluss daran finanzieren Sie das geplante Vorhaben mit dem ERP-Digitalisierungs- und Innovationskredit der KfW-Bank und profitieren zusätzlich von dem dort verfügbaren Zuschuss.

     
    Quelle: ID 46611690