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  • 28.08.2009 | Bilanz

    Buy-back-Verpflichtung: BMF lehnt Verbindlichkeit ab

    Die Finanzverwaltung wendet das händlerfreundliche Urteil des Bundesfinanzhofs zur Bildung einer Verbindlichkeit für Buy-back-Verpflichtungen im Zusammenhang mit Leasing-Rückläufern nicht an (Bundesfinanzministerium [BMF], Schreiben vom 12.8.2009, Az: IV C 6 - S 2137/09/100003; Abruf-Nr. 092789).  

    Unser Tipp: Der BFH hat für den Fall des Neuwagenverkaufs an eine Leasinggesellschaft oder Autovermietung, bei dem der Händler sich verpflichtet, die Fahrzeuge nach Ablauf der Leasingdauer/Mindestvertragslaufzeit zu einem bereits beim Verkauf festgelegten Preis zurückzukaufen, entschieden: Der Händler muss schon beim Verkauf des Neuwagens für die Rückkaufverpflichtung eine gewinnmindernde Verbindlichkeit einbuchen (Urteil vom 11.10.2007, Az: IV R 52/04; Abruf-Nr. 080356). Angesichts der ablehnenden Haltung des BMF ist nun zu erwarten, dass der BFH erneut entscheiden muss. Um Ihre Rechte zu wahren, setzen Sie daher die Verbindlichkeit an, wie in Ausgabe 3/2008 (Seiten 5 bis 7) dargestellt, und legen Sie Einspruch ein, wenn das Finanzamt die Verbindlichkeit nicht anerkennt.  

    Quelle: Ausgabe 09 / 2009 | Seite 1 | ID 129592