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  • 27.02.2009 | Autokauf

    Dürfen wir die „Abgewrackten“ ausschlachten?

    Ein Leser fragt: Wir sind wegen unserer Kundenstruktur immer an einem eigenen Vorrat von Gebrauchtteilen interessiert. Müssen die Altwagen im Rahmen der Umweltprämienregelung stets vollständig zum Verwerter oder dürfen wir interessante Teile entnehmen?  

    Unsere Antwort: Unter Rechtsgesichtspunkten haben wir keine Zweifel, dass die Verschrottung der Restkarosse ausreicht, siehe 4.2 der Richtlinie. Es kann kein Unterschied sein, ob der Verwerter Teile des Fahrzeugs wirtschaftlich nutzt, oder ob Sie das tun. Wir haben aber Zweifel, ob die zertifizierten Verwerter an „Restfahrzeugen“ interessiert sind. Die Schrottpreise sind ja noch schneller gesunken als der Ölpreis. Vermutlich wird der Verwerter Geld für die Annahme eines ausgeschlachteten Autos verlangen. Ob es sich dann noch rechnet, ist eine Frage des Einzelfalls.  

    Quelle: Ausgabe 03 / 2009 | Seite 2 | ID 124931