Auch in der Zwangsvollstreckung kann das Ende einer Frist auf einen gesetzlichen Feiertag fallen. Die Frist endet dann am darauffolgenden Werktag. Aufgepasst: Viele Feiertage gelten nur in einzelnen Bundesländern. Ein Anwalt muss daher zwingend selbst prüfen, ob dieser dann auch am Gerichtsort als gesetzlicher Feiertag anerkannt ist.
> lesen