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  • 23.10.2020 · Checklisten · Downloads · Regress

    Beratungsvertrag mit Schutzwirkung zugunsten Dritter

    Rechte und Pflichten aus einem anwaltlichen Mandat beziehen sich ­regelmäßig nur auf das Verhältnis zwischen dem Berufsangehörigen und seinem Klienten. Unter Umständen können nach dem BGH aber auch Dritte in den Schutzbereich der Vereinbarung einbezogen werden.