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    20.06.2022 · Fachbeitrag aus CE · Arbeitslohn

    Haupt- und nebenamtlich beschäftigte Arbeitnehmer müssen gleich bezahlt werden

    „Hauptamtliche“ (Voll- und Teilzeit) und „nebenamtliche“ (geringfügige Beschäftigung) Arbeitnehmer müssen gleich bezahlt werden. Es ist sachlich nicht gerechtfertigt, hier beim Stundenlohn (17 EUR/12 EUR) zu differenzieren. So entschied es das LAG München. > lesen

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