06.12.2016 · Fachbeitrag aus AK · Arbeitsvertrag
Der Anwalt und die langjährige Kanzleimitarbeiterin sind sich einig, der Arbeitsvertrag wird kurzerhand handschriftlich ergänzt. Liegt hier eine Klausel vor, die einer AGB-rechtlichen Überprüfung unterfällt?
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05.12.2016 · Fachbeitrag aus AK · Elektronischer Rechtsverkehr
Auch wenn das besondere elektronische Anwaltspostfach (beA) noch nicht verpflichtend ist, sollten Sie das Thema jetzt nicht aufschieben. Wer zum Pflichttermin 1.1.18 nicht vorbereitet ist, droht überrollt zu werden.
Wie bei allen komplexeren Projekten werden viele Fragen auftauchen. AK
Anwalt und Kanzlei hilft Ihnen bei den Antworten.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus AK · Steuergestaltung
Parkraum ist knapp und teuer, gerade in der Stadt. Damit Mitarbeiter mit der Suche nicht unnötig Zeit verschwenden, überlassen ihnen viele Kanzleien Parkplätze kostenfrei oder bezuschusst. Das kann unerwartete steuerliche Folgen haben, die die höchstrichterliche Rechtsprechung skizziert hat.
Lernen Sie deshalb die lohn- und umsatzsteuerlichen Folgen kennen und wählen Sie das Modell, das für Sie und Ihre Belegschaft das Beste ist.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus AK · Personal
Ab 1.1.17 müssen Rechtsanwälte als Arbeitgeber auch in den Fällen, in denen die Unterbrechung wegen der Inanspruchnahme von Elternzeit
keinen Kalendermonat umfasst, eine Unterbrechung mit dem Abgabegrund 52 melden.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus AK · Sozialrecht
Das LSG Berlin-Brandenburg (8.4.16, L 1 KR 325/15, Abruf-Nr. 189167 ) weist auf die Risiken einer unvollständigen Lohnbuchhaltung hin, die auch den Träger der Rentenversicherung zur Schätzung berechtigt.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus AK · FAO Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle
Sind Sie Fachanwalt? Dann wissen Sie, dass Sie jährlich fünf Stunden
Ihrer Fachanwaltsfortbildung über ein Selbststudium mit Lernerfolgskontrolle absolvieren können. Das bedeutet auch zusätzliche Kosten? Nicht
unbedingt! Denn das IWW Institut stellt den Abonnenten seiner unten genannten Informationsdienste – kostenlos – eine Online-Lernerfolgskontrolle in Form eines Multiple-Choice-Tests zur Verfügung.
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08.11.2016 · Fachbeitrag aus AK · Umsatzsteuer
Stellt das Finanzamt bei einer Prüfung fest, dass der Rechnung nicht entnommen werden kann, worüber eigentlich genau abgerechnet wird, wird Ihnen der Vorsteuerabzug wegen formeller Mängel versagt. Eine Ausnahme gilt, wenn in der Rechnung auf eine schriftliche Vereinbarung hingewiesen wird. Dann retten Sie den Vorsteuerabzug, wenn Sie Unterlagen nachreichen, aus denen ersichtlich ist, welche Leistung an Sie erbracht worden ist. Der EuGH geht zu Ihren Gunsten sogar noch einen Schritt weiter.
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