25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Versicherungsrecht
Derzeit wird viel über Änderungen in der „Vereinbarung zur Anwendung der europäischen Krankenversicherungskarte“ (Anlage 20 Bundesmantelvertrag-Ärzte) zum 01.07.2017 berichtet. Danach entfallen die bisher verwendeten Muster 80 und 81 für Ärzte. Diese Änderungen gelten aber nicht für Zahnärzte – darauf weist die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV) explizit per Rundschreiben von 05.07.2017 an die Kassenzahnärztlichen Vereinigungen hin.
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Frontzahnrestaurationen
Restaurationen an Frontzähnen gehören zum Praxisalltag. Mal sind sie medizinisch, mal kosmetisch begründet. Egal wie – bei der Abrechnung drohen in diesem wichtigen Bereich Honorarverluste, wenn gewisse Details nicht beachtet werden. Worauf zu achten ist, wird nachfolgend anhand verschiedener Arten der Rekonstruktion eines traumatisierten Frontzahns und einer kosmetische Zahnumformung beim GKV-Patienten erläutert.
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Informationsmaterialien
Anlässlich der zum 01.07.2017 in Kraft getretenen neuen „Heilmittelrichtlinie Zahnärzte“ hat die KZBV die 40-seitige Broschüre „Die zahnärztliche Heilmittelverordnung – So verschreiben Sie richtig“ herausgebracht. Die Broschüre enthält die Originaltexte der Richtlinie einschließlich des Heilmittelkatalogs Zahnärzte und Erläuterungen dazu. Abrufbar ist sie als PDF-Datei auf der Website der KZBV ( kzbv.de kzbv.de ) bzw. unter iww.de/s176 iww.de/s176 .
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Vergütungsrecht
Auch eine starke Behinderung führt nicht dazu, dass der Patient Anspruch auf Kostenübernahme für eine wöchentliche zahnärztliche Zahnreinigung hat. Die Zahnreinigung betrifft im Kern nicht spezifisch medizinische, sondern allgemein sinnvolle Vorgehensweisen zur Verhütung von Zahnerkrankungen. Diese sind grundsätzlich der Eigenverantwortung des Versicherten zuzuordnen. Zu dieser Essenz kam kürzlich das Bundessozialgericht (BSG, Urteil vom 11.07.2017, Az. B 1 KR 30/16 R).
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung bei Kassenpatienten
Viele zahnärztliche Leistungen unterliegen dem Zuzahlungsverbot der GKV. Davon abzugrenzen ist die zulässige zusätzliche Berechnung selbstständiger privater Leistungen bei einem GKV-Versicherten (einige Beispiele dazu siehe AAZ 06/2017, Seite 7 ff. und AAZ 07/2017, Seite 5 ff.). Im heutigen Teil 3 dieses Beitrags werden weitere Leistungen aus dem Bereich der Parodontitisbehandlung erläutert, die neben dem BEMA gesondert vereinbart und auf Grundlage der GOZ berechnet werden können.
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Heilmittelverordnung
Am 01.07.2017 ist die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ in Kraft getreten (siehe auch Beiträge in AAZ 06 und 07/2017). Inzwischen wurden der Redaktion zahlreiche Fragen zur Richtlinie gestellt. Die wichtigsten hat AAZ zusammengestellt und beantwortet.
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25.07.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Wenn ein Behandlungsfall nicht abgeschlossen werden kann, etwa weil der Patient die Praxis wechselt oder verstorben ist, müssen die Festzuschüsse nach Befundklasse 8 abgerechnet werden. Dieser abschließende Teil der Beitragsserie informiert Sie über alle wichtigen Details im Umgang mit dem Festzuschuss (FZ) nach Befund 8.6 sowie zu Sonderfällen der Teilleistungsabrechnung wie Suprakonstruktionen.
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23.06.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Heilmittelverordnung
Am 01.07.2017 tritt die neue „Heilmittel-Richtlinie Zahnärzte“ in Kraft. Inzwischen hat die KZBV mit dem GKV-Spitzenverband eine Vereinbarung über den neuen Vordruck „Zahnärztliche Heilmittelverordnung“ verabschiedet, die Ausfüllhinweise sowie Erläuterungen zur Umsetzung der Heilmittelverordnung enthält. Lesen Sie in diesem Beitrag, worauf Sie beim Ausfüllen des Formulars achten müssen.
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23.06.2017 · Fachbeitrag aus AAZ · Sachlich-rechnerische Richtigstellungen
Bei nachgewiesenen grob fahrlässigen Falschabrechnungen eines Zahnarztes ist die KZV berechtigt, den gesamten Honorarbescheid für ein Quartal aufzuheben und das Honorar im Wege der sachlich-rechnerischen Berichtigung neu festzusetzen. Dabei hat die KZV ein weites Schätzungsermessen und muss keinen Nachweis in allen Behandlungsfällen führen. So entschied aktuell das Sozialgericht Schwerin (SG, Beschluss vom 07.03.2017, Az. S 3 KA 57/15 ER, Abruf-Nr. 194437 194437 ).
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