01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung hat sich mit den zuständigen Bundesministerien (Verteidigung, Inneres und Familie) auf eine bessere Vergütung der zahnärztlichen Versorgung von Heilfürsorgeberechtigten geeinigt: Zum 1. April 2002 werden die Punktwerte erhöht. Die neuen Punktwerte orientieren sich an dem vom Statistischen Bundesamt ermittelten Preisindex für die Lebenshaltung aller privaten Haushalte des Jahres 2001 (2,5 Prozent). Sie gelten bis zum 31. Dezember 2002.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Es gibt Einschleifmaßnahmen, die eindeutig unter der GOZ-Nr. 403 (Beseitigung von scharfen Zahnkanten, störenden Prothesenrändern und Fremdreizen am Parodontium, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) zu berechnen sind. Für andere wiederum ist eindeutig die Nr. 404 (Beseitigung grober Vorkontakte der Okklusion und Artikulation durch Einschleifen des natürlichen Gebisses oder bereits vorhandenen Zahnersatzes, je Sitzung) anzusetzen. Daneben kommen aber auch Schleifmaßnahmen vor, die ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Landgericht Dortmund
Ebenso wenig lässt sich aus dem Wortlaut der Nr. 905 GOZ erkennen, dass Sekundärteile nur solche sein sollen, die definitiv im Mund des Patienten verbleiben und den Zahnersatz tragen. Auch stellt das Ein- und Ausschrauben der Sekundärteile im Rahmen der implantologischen Erstversorgung eine selbstständige zahnärztliche Leistung dar. Soweit sich aus dem Gebührenverzeichnis nichts anderes ergibt, ist regelmäßig davon auszugehen, das jede im Gebührenverzeichnis enthaltene Nummer neben ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Patienten musste aufgrund eines Unfalls der Zahn 12 entfernt werden. Nach einer Abheilungszeit von sechs Wochen soll eine Brücke angefertigt werden. Die provisorische Brücke 13 - 11 haben wir mittels einer Tiefziehschiene im Eigenlabor hergestellt. Können wir dafür nur die Nr. 19b plus Materialkosten berechnen oder gibt es noch andere Möglichkeiten?“
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Bei der Berechnung partieller Prothesen bestehen zwischen Bema und GOZ erhebliche Unterschiede. Mehr noch: Man kann sogar sagen, dass der GOZ hier ein ganz anderer Denkansatz zu Grunde liegt. Während der Bema gewissermaßen eine Grundgebühr - die Nr. 96 - enthält, die bei jeder herausnehmbaren Teilprothese zum Tragen kommt und bei aufwendigerer Gestaltung - mit Metallbasis und komplizierten Halte- und Stützelementen - durch weitere Gebührenziffern ergänzt wird, beruht die Berechnung nach ...
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Im Gegensatz zu den nach der Bema-Nr. 20 abzurechnenden Einzelkronen handelt es sich bei den Kronen nach der Nr. 91 um Kronen im Zusammenhang mit fest sitzenden oder abnehmbaren Brücken oder um solche, die - unter Verwendung von komplizierten Verbindungsvorrichtungen - der Verankerung partieller Prothesen dienen. Zwar haben sie exakt dieselbe Bewertung wie die Kronen nach der Nr. 20, dennoch gibt es klare Bestimmungen, wann für eine Krone die Nr. 91 anzusetzen ist.
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01.02.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Oberlandesgericht Düsseldorf
Das Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf hat in einem jetzt bekannt gewordenen Urteil vom 21. Dezember 2000 (Az: 8 U 4/99) eine für Zahnärzte sehr positive und wichtige Entscheidung gefällt. Das Gericht erkannte eine abweichende Honorarvereinbarung nach § 2 GOZ als wirksam an, obwohl die vereinbarten Leistungen in ein Formblatt eingetragen wurden.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Bei einem Patienten habe ich an den Zähnen 46 und 47 die Wurzelspitzen reseziert und eine große Zyste entfernt, die histologisch untersucht wird. Auf Grund der Größe des Defektes habe ich aus der Kinnregion autologen Knochen transplantiert. Der Patient war finanziell nicht in der Lage, Knochenersatzmaterialien zu bezahlen. Kann ich außer der von der KZV bestätigten Position Ä 177 noch eine ‘SMS’ oder ‘Pla 2’ abrechnen? Immerhin wurde das Vestibulum etwas verlängert und ...
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
Im heutigen Fallbeispiel wird eine Versorgung mit Einzelkronen und Einlagefüllungen dargestellt. Wie die entsprechenden Leistungen sowohl in der Kassen- als auch in der Privatabrechnung berechnungsfähig sind, haben wir in der folgenden Tabelle gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise erläutert.
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01.01.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Nach § 2 GOZ darf jeder Zahnarzt die Höhe der Vergütung nach seinem Ermessen individuell vereinbaren. Das war ursprünglich nur für besondere Behandlungen gedacht, gewinnt aber zunehmend auch für ganz „normale“ Behandlungen an Bedeutung. Die Vereinbarung nach § 2 GOZ ist nämlich die einzige „Gestaltungsmöglichkeit“, sich der qualitätsfeindlichen Honorarbegrenzung des § 5 zu entziehen und ein angemessenes - an gestiegene Kosten und/oder höheren Aufwand angepasstes - Honorar ...
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