01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Wird anstelle der günstigeren Brückenversorgung eine teurere Implantatversorgung gewählt, so bekommt der Patient regelmäßig Probleme mit seiner privaten Krankenversicherung, wenn er die Behandlung in vollem Umfang erstattet haben möchte. Die Versicherer sehen sich nur dann in der vollständigen Leistungspflicht, wenn die Versorgung medizinisch notwendig ist - und gerade dieses wird regelmäßig bestritten. Jüngst scheiterte allerdings eine Privatversicherung mit ihrer restriktiven ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Rechnungslegung
In unserer April-Ausgabe hatten wir Sie über ein Schreiben des Bundesfinanzministeriums (BMF) informiert, in dem das BMF nochmals bekräftigte, dass bei der Rechnungslegung für vertragszahnärztliche Gutachten seit dem 9. März 2001 Umsatzsteuer auszuweisen ist. Dies gilt allerdings nicht für Vertragsgutachter und -obergutachter, deren umsatzsteuerpflichtiger Umsatz im vorangegangenen Kalenderjahr 32.500 DM bzw. 16.620 EUR nicht überstiegen hat und im laufenden Kalenderjahr voraussichtlich ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Bayerisches Landessozialgericht
Die Auslegung der Allgemeinen Bestimmung des Bema Teil 1 Nr. 3 Satz 1, wonach zahnärztliche Leistungen, die nicht im Bema enthalten sind, nach der GOÄ ’65 bewertet werden, führt noch immer zu Rechtsstreitigkeiten. In diesem Zusammenhang kam das Bayerische Landessozialgericht in einer jetzt bekannt gewordenen Entscheidung vom 13. Juni 2001 (Az: L 12 KA 513/99) zu folgendem Urteil: Die Leistungsinhalte der Nrn. Ä 203 (offene Sehnen- und Muskeldurchschneidung) und Ä 738 (Osteotomien zur ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung nach Bema und GOZ
Wiederherstellungsmaßnahmen - sowohl an Kronen als auch an fest sitzendem oder herausnehmbarem Zahnersatz - sind in der Durchschnittspraxis sehr häufig anfallende Maßnahmen, deren Abrechnung im Kassen- wie im Privatbereich jeder Zahnarzt beherrschen sollte. Wer sich noch an die Zeit zurück erinnert, in der sämtliche Kronen, Brücken, Prothesen und eben auch Reparaturen nach der GOZ abzurechnen waren, weiß, dass die auf diese Weise zu erzielende Vergütung eher bescheiden ist. Um so ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Für die Versorgung beschliffener Zähne mit in der Praxis hergestellten individuellen Provisorien sieht die GOZ die Nrn. 227 (provisorische Einzelkrone), 512 (provisorische Brückenkrone) und 514 (provisorische Brückenspanne) vor. Da im Leistungstext zu diesen Gebührenziffern jeweils nur von der Eingliederung, nicht jedoch von der Herstellung der Provisorien die Rede ist, spricht nichts dagegen, die Anfertigung als Laborarbeit anzusehen und dafür - über einen Eigenlaborbeleg - eine ...
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01.05.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Unter der Bema-Nr. 95 werden Reparaturmaßnahmen an Brücken und fest sitzenden Schienen abgerechnet, wobei der Begriff „fest sitzende Schiene“ verblockte, aber auch durch Stege verbundene Kronen umfasst. Daneben fällt auch das bloße Wiedereingliedern einer gelösten Brücke bzw. gelöster verblockter Kronen unter den Leistungsinhalt der Nr. 95.
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01.04.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührenabrechnung
Frage: „Welche Abrechnungsmöglichkeiten gibt es - bei Kassen- und Privatpatienten - für die Behandlung refraktärer Taschen einige Wochen nach einer abgeschlossenen PAR-Behandlung? Können derartige Maßnahmen auch bei Kassenpatienten privat berechnet werden?“
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01.04.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Frage: „Für das Säubern und Ausstrahlen einer gelockerten Krone haben wir für die Arbeit im Labor die BEL-Position 8200 abgerechnet, wie es auf Fortbildungsveranstaltungen empfohlen wird. Ist das so in Ordnung?“
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01.04.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Fallbeispiel
In unserem heutigen Fallbeispiel geht es um das Bleichen von Zähnen bei einer Patientin. In der folgenden Tabelle haben wir die - wenigen - Möglichkeiten der Kassenabrechnung denen der Privatabrechnung gegenübergestellt. Anschließend wird die Abrechnungsweise erläutert.
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01.04.2002 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Eine private Krankenversicherung erstattet einem meiner Patienten zwar die mehrmalige Berechnung der GOZ-Nr. 203 je Kieferhälfte und Frontzahnbereich, nicht jedoch je Maßnahme. Wie können wir uns dagegen wehren? Gibt es neue Gerichtsurteile, die wir zur Argumentation anführen können?“
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