01.09.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer Bema ab dem 1. Januar 2004
Für Kombinationsversorgungen, bei denen
herausnehmbarer und festsitzender Zahnersatz miteinander verbunden
sind, werden die Voraussetzungen des Wirtschaftlichkeitsgebots in den
neuen Zahnersatz-Richtlinien beschrieben: Danach sind
Kombinationsversorgungen angezeigt und wirtschaftlich, wenn
gegenüber anderen Zahnersatzformen eine statisch und funktionell
günstigere Belastung der Restzähne und eine günstige
Retention erreicht werden kann. Dies gilt insbesondere bei
Freiendsituationen.
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Bei
einigen unserer Patienten ist es notwendig, vierteljährlich den
Zahnstein zu entfernen. Aus den Abrechnungsbestimmungen zur Nr. 107
geht nicht eindeutig hervor, ob eine Zahnsteinentfernung
vierteljährlich abgerechnet werden kann. Kollegen waren der
Meinung, dies sei im halben Jahr nur einmal möglich. Können
Sie uns weiterhelfen?“
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Fallbeispiele
Die operative Entfernung eines verlagerten
Eckzahns ist immer dann angezeigt, wenn feststeht, dass er wegen seiner
Achsenrichtung oder auf Grund beengter Platzverhältnisse nicht mit
kieferorthopädischen Verfahren in die Zahnreihe eingeordnet werden
kann. Weist der Zahn eine follikuläre Zyste auf, ist er in der
Regel ohnehin nicht zu erhalten. Die Entfernung eines solchen
verlagerten Eckzahns mit Operation einer umgebenden Zyste ist Thema des
heutigen Fallbeispiels.
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · So vermeiden Sie häufige Abrechnungsfehler (Teil 14)
Im folgenden Beitrag zeigen wir anhand
beispielhafter Behandlungsfälle auf, wie sich bei der Abrechnung
von Leistungen Fehler im Zusammenhang mit
Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken vermeiden
lassen. Die Fälle 1 bis 6 sind im Juli- Heft erschienen. Bitte
beachten Sie, dass es bei einigen Details geringfügige KZV
abhängige Abweichungen geben kann.
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatabrechnung
Mit diesem Beitrag setzen wir unsere Hinweise zur
Abrechnung von Analog- und Verlangensleistungen aus den Nrn. 5, 6 und
7/2003 von „Abrechnung aktuell“ fort.
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung des
Bema hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen am 4.
Juni 2003 neue Behandlungs-Richtlinien beschlossen, die zum 1. Januar
2004 in Kraft treten sollen. Sie gliedern sich in fünf Abschnitte:
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Gesetzgebung
Das sind wichtige Passagen aus dem 20-seitigen
„Eckpunkte- Papier“. Dieses Papier ist das Ergebnis der
Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition und den
Oppositionsparteien. Allerdings bleiben viele Fragen offen.
Beispielsweise ist nicht klar, wie der Zahnarzt den Zahnersatz ab 2005
abrechnen soll - nach Bema oder GOZ? Gelten die
Festzuschüsse für Zahnersatz nur im nächsten Jahr? Wie
soll die Praxisgebühr erhoben und abgeführt werden? Wer
trägt das Ausfallrisiko?
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Anstelle der GOZ- Nr. 102 kann für die
Applikation von Fluoriden gegebenenfalls die höher bewertete Nr.
201 berechnet werden. Fluoride werden in der zahnärztlichen Praxis
aus zweierlei Gründen appliziert: zur kariesprophylaktischen
Erhöhung der Säureresistenz des Schmelzes und zur Behandlung
hypersensibler Zahnflächen. Dementsprechend finden sich in der GOZ
zwei unterschiedliche Ziffern: die Nr. 102 für die „lokale
Fluoridierung mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung ...
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer Bema ab dem 1. Januar 2004
Eine der neuen Leistungen, die zum 1. Januar 2004 neu in den Bema aufgenommen werden, ist unter Nr. 04 zu finden:
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Bei
einem Privatpatienten führte ich im Rahmen einer Par- Behandlung
Leistungen nach den GOZ- Nrn. 100 und 101 durch. Die Versicherung des
Patienten möchte das Honorar hierfür jedoch nicht erstatten,
da die beiden Gebührenziffern tarifm äßig nur bis zum
21. Lebensjahr geltend gemacht werden können. Ist das korrekt?
Schließlich ist ein Mundhygienestatus vor einer Par- Behandlung
unbedingt erforderlich.“
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