01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Kassenabrechnung
Zeitgleich mit dem Beschluss zur Änderung des
Bema hat der Bundesausschuss der Zahnärzte und Krankenkassen am 4.
Juni 2003 neue Behandlungs-Richtlinien beschlossen, die zum 1. Januar
2004 in Kraft treten sollen. Sie gliedern sich in fünf Abschnitte:
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Gesetzgebung
Das sind wichtige Passagen aus dem 20-seitigen
„Eckpunkte- Papier“. Dieses Papier ist das Ergebnis der
Verhandlungen zwischen der Regierungskoalition und den
Oppositionsparteien. Allerdings bleiben viele Fragen offen.
Beispielsweise ist nicht klar, wie der Zahnarzt den Zahnersatz ab 2005
abrechnen soll - nach Bema oder GOZ? Gelten die
Festzuschüsse für Zahnersatz nur im nächsten Jahr? Wie
soll die Praxisgebühr erhoben und abgeführt werden? Wer
trägt das Ausfallrisiko?
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Gebührentipp
Anstelle der GOZ- Nr. 102 kann für die
Applikation von Fluoriden gegebenenfalls die höher bewertete Nr.
201 berechnet werden. Fluoride werden in der zahnärztlichen Praxis
aus zweierlei Gründen appliziert: zur kariesprophylaktischen
Erhöhung der Säureresistenz des Schmelzes und zur Behandlung
hypersensibler Zahnflächen. Dementsprechend finden sich in der GOZ
zwei unterschiedliche Ziffern: die Nr. 102 für die „lokale
Fluoridierung mit Lack oder Gel als Maßnahme zur Verbesserung ...
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01.08.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Neuer Bema ab dem 1. Januar 2004
Eine der neuen Leistungen, die zum 1. Januar 2004 neu in den Bema aufgenommen werden, ist unter Nr. 04 zu finden:
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Bei
einem Privatpatienten führte ich im Rahmen einer Par- Behandlung
Leistungen nach den GOZ- Nrn. 100 und 101 durch. Die Versicherung des
Patienten möchte das Honorar hierfür jedoch nicht erstatten,
da die beiden Gebührenziffern tarifm äßig nur bis zum
21. Lebensjahr geltend gemacht werden können. Ist das korrekt?
Schließlich ist ein Mundhygienestatus vor einer Par- Behandlung
unbedingt erforderlich.“
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatabrechnung
In den ersten beiden Teilen dieser Beitragsserie
hatten wir die Voraussetzungen für die Abrechnung von Analog- und
Verlangensleistungen erläutert (Nr. 5/2003) sowie konkrete
Vorschläge für die Analogabrechnung von Bleaching, das
Auftragen von Chlorhexidin- Lack und eine Desensibilisierung mit Laser
(Nr. 6/2003) unterbreitet. Nachfolgend setzen wir unsere
Ausführungen mit Empfehlungen zu weiteren
Behandlungsmaßnahmen fort.
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Wir
haben auf einer Fortbildung erfahren, dass man bei einem
Kassenpatienten für eine VMK- Krone mit Keramikschulter
Extrakosten abrechnen darf, da im Normalfall ein Metallrand vorhanden
ist. Wie können wir das abrechnen?“
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · So vermeiden Sie häufige Abrechnungsfehler (Teil 13):
Im folgenden Beitrag listen wir anhand
beispielhafter Behandlungsfälle Fehler bei der Abrechnung von
Leistungen auf, die im Zusammenhang mit
Wiederherstellungsmaßnahmen an Kronen und Brücken stehen,
und erläutern, wie sie sich vermeiden lassen.
Erfahrungsgemäß handelt es sich dabei um Maßnahmen,
die häufig nicht korrekt abgerechnet werden. Aus Gründen der
Übersichtlichkeit verzichten wir wieder auf eventuell
zusätzlich abrechenbare Gebührenpositionen, die für ...
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Zu den
Nrn. Ä 1 und Ä 5 habe ich gelesen, sie seien bei einer neuen
Erkrankung auch innerhalb eines Monats neu abrechenbar. Könnten
Sie dazu Stellung nehmen?“
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01.07.2003 · Fachbeitrag aus AAZ · Leserforum
Frage: „Bei
einem unserer Patienten wurde zunächst ein praxisgefertigtes und
anschließend ein im Labor hergestelltes Langzeitprovisorium
eingegliedert, wobei das laborgefertigte fest einzementiert wurde. Das
bedeutet laut KZV Berlin, dass für diesen Behandlungsfall die
zweimal pro Zahn berechenbare Position 19 b verbraucht ist. Zwar
dürfe für die Entfernung des Langzeitprovisoriums bei der
endgültigen Versorgung die Ekr abgerechnet werden, der erneute
Ansatz der Nr. 19 b scheide ...
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