23.06.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnungswissen
Ab Juli 2016 wird das sogenannte „Gelbe Heft“ (Kinderuntersuchungsheft) für Kinder vom 6. bis zum 64. Lebensmonat um sechs Verweise vom Kinderarzt zum Zahnarzt erweitert. Im Gelben Heft wird aufgeführt, wann welche Kinderuntersuchungen anstehen. Die erste Kinderuntersuchung – die U1 – wird direkt nach der Geburt vorgenommen. U2 bis U9 folgen zu festgelegten Zeitpunkten in den ersten sechs Lebensjahren. Wir informieren Sie über die Details zur Abrechnung der zahnärztlichen ...
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Ich brauche dringend Ihre Hilfe wegen einem Abrechnungsstreit zur GOZ-Nr. 9100. Ein Patient erschien zur Augmentation ohne Implantat-OP. Ich habe abgerechnet: GOZ-Nrn. 9100 + 0530. Jetzt schreibt mir die PKV, dass die Nr. 9100 (Aufbau des Alveolarfortsatzes durch Augmentation ohne zusätzliche Stabilisierungsmaßnahmen, je Kieferhälfte oder Frontzahnbereich) nur direkt neben der Nr. 9010 (Implantatinsertion) abrechenbar ist und für die Augmentation die GOZ-Nr. 4110 angesetzt ...
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage: „Bei einem Privatpatienten habe ich den herausnehmbaren Zahnersatz erweitert. Für das Beseitigen einer Druckstelle durch Einschleifmaßnahmen am Zahnersatz und die Touchierung der verletzten Schleimhaut mit einer Salbe habe ihm die GOZ-Nrn. 4030 und 4020 in Rechnung gestellt. Der Patient weigert sich aber, das Honorar für diese Ziffern zu bezahlen. Er behauptet, diese Maßnahmen würden zur Erweiterung gehören und dürften – ähnlich wie im BEMA – nicht extra berechnet werden.
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Privatliquidation
Frage : „Wie sollen wir eine PA-Behandlung bei privat versicherten Patienten mittels Phototherapie abrechnen? Wir haben immer wieder Probleme mit der Abrechnung, die vor allem von Beihilfestellen – aber auch von Privatversicherungen – nicht anerkannt wird.“
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23.06.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Reparaturen von Zahnersatz und Zahnkronen gehören zum Tagesgeschäft jeder Zahnarztpraxis. Dennoch schleichen sich bei der Abrechnung immer wieder Fehler ein. In Anbetracht des beachtlichen Honoraranteils, der auf Reparaturen entfällt, kann da einiges an Honorarchancen liegen gelassen werden. Nachfolgend werden anhand von Beispielen einige häufige Reparaturleistungen aufgeführt, bei deren Abrechnung regelmäßig Fehler gemacht werden.
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27.05.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Abrechnung
Amalgam ist schon lange ein umstrittener Füllungswerkstoff. Entsprechend häufig wünschen Patienten, dass die Füllungen entfernt werden. Dann stellen sich die Fragen: Soll das Amalgam auf herkömmlichem Weg oder per Ausleitung entfernt werden? Und: Wie ist das jeweils abzurechnen?
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27.05.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Um eine Zystenoperation nach BEMA-Nr. 56c abrechnen zu können, muss auf dem Röntgenfoto die Größe der Zyste nicht zwingend erkennbar sein. So hat das Sozialgericht (SG) Mainz in einem Urteil vom 2. Dezember 2015 (Az. S 16 KA 57/11, Abruf-Nr. 185986 ) entschieden. Allerdings seien dann die Anforderungen an den klinischen Befund entsprechend höher.
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27.05.2016 · Fachbeitrag aus AAZ · Aktuelle Rechtsprechung
Für die Extraktion eines Zahns besteht bei einem Kassenpatienten kein Raum, anstelle der BEMA-Nr. 48 (Ost2) die GOÄ-Nr. Ä2650 abzurechnen – auch nicht bei komplizierten Extraktionen. So entschied das Sozialgericht (SG) Kiel mit Urteil vom 8. März 2016 (Az. S 13 KA 425/15, Abruf-Nr. 185988 ). Damit ist die Klage eines Zahnarztes, der sich gegen die von der KZV vorgenommene Umwandlung der GOÄ-Nr. 2650 in die „Ost2“ wandte, gescheitert.
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