07.05.2024 · Fachbeitrag aus ZP · Best Practice
Viele zahnärztliche Berufsausübungsgemeinschaften (BAG) denken über einen Wechsel ihrer Rechtsform in die GmbH nach. Was ändert sich dadurch für die Praxis und ihre Gesellschafter? Wie wirkt die Haftungsbegrenzung tatsächlich? Und ist die GmbH von Vorteil, wenn man die Praxis an einen Investor verkaufen möchte? Diese Fragen klären wir in diesem ersten Teil des zweiteiligen Beitrags. Im zweiten Teil geht es um die Frage, was zu beachten ist, damit der Wechsel in die GmbH keine hohen ...
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07.05.2024 · Fachbeitrag aus ZP · Fachkräftemangel
In Zeiten des Fachpersonalmangels lohnt es sich besonders, in das eigene Personal (z. B. mit Ihrem persönlichen Zuschuss zu Fortbildungskosten) zu investieren und es damit zu binden. Sie können Ihr Team in diesem Zusammenhang auch auf mögliche Hilfen des Bundes, der Kammern oder der Länder hinweisen, gibt es hier doch attraktive Angebote wie das Aufstiegsfortbildungsförderungsgesetz (Aufstiegs-BAföG oder AFBG) oder den Bildungsscheck für Beschäftigte und Berufsrückkehrende .
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07.05.2024 · Fachbeitrag aus ZP · Rechtsprechung
Die Rechtsprechung ist sehr restriktiv bei der Bewilligung von Zahnimplantaten für gesetzlich Versicherte. Ein rechtskräftiges Urteil des Landessozialgerichts (LSG) für das Land Nordrhein-Westfalen hat eine solche Behandlung selbst einer Patientin verweigert, die aufgrund Amelogenesis imperfecta alle Zähne im Oberkiefer verliert (Az. L 5 KR 739/22).
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07.05.2024 · Fachbeitrag aus ZP · Rechtsprechung
Das Landgericht (LG) München II hat sich zur Reichweite der Aufklärung bei einer Wurzelspitzenresektion (WSR) eines Unterkiefermolaren geäußert. Auch auf denkbar schwere und seltene Folgen eingriffstypischer Risiken ist ein Patient nach Ansicht des LG hinzuweisen, wenn Behandlungsalternativen existieren oder eine erhöhte Komplikationsrate droht (Urteil vom 01.03.2023, Az. 1 O227/21 Hei).
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07.05.2024 · Fachbeitrag aus ZP · Rechtsprechung
Die Werbung eines Zahnarztes, die mit reißerischen bzw. marktschreierischen Mitteln ausschließlich auf einen Anbieter hinweist und allein die Vorzüge dessen Produkts hervorhebt, ist übermäßige anpreisende Fremdwerbung. Damit wird der Eindruck erweckt, dass sich der Zahnarzt bei seiner Therapieentscheidung durch sachfremde Erwägungen in Form finanzieller Vorteile leiten lässt. So das Berufsgericht für Heilberufe Münster, das den Rahmen berufsrechtlich zulässiger Werbung durch die ...
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