01.08.2024 · Fachbeitrag aus AAA · IWW Webinar/Quartals-Update III/2024
Stellen Sie für den nächsten Livetermin der Webinarreihe „Abrechnung in der Hausarztpraxis“ am Mi, den 28.08.2024 (15 bis 17 Uhr) mit Expertin Heike Junge-Rappenberg Ihre Abrechnungsfragen zu den Fokusthemen Gesprächs- und Sonografieleistungen (EBM & GOÄ) per E-Mail an )!
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31.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · G-BA-Beschluss
Hausärzte, Fachinternisten und einige andere Facharztgruppen sowie Ärzte mit bestimmten Qualifikationen benötigen künftig für die Verordnung von Cannabisarzneimitteln keine Vorabgenehmigung der Krankenkasse mehr. Einen entsprechenden Beschluss hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am 18.07.2024 gefasst (Beschluss online unter iww.de/s11311 ).
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30.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht/Arzneimittelrecht
Es ist ein Kreuz mit dem Kreuz: Immer mehr Patienten diskutieren mit Ärzten und Praxismitarbeitern über das Kreuz – teils mit einer ganz beachtlichen Anspruchshaltung. Diese Diskussionen rauben viel Zeit und bringen letztlich wenig, denn oft wollen Patienten einfach nicht verstehen, warum ihrem Wunsch nicht entsprochen werden kann.
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30.07.2024 ·
Musterverträge und -schreiben aus AAA · Downloads · Recht
Regelmäßig bitten Patienten die Ärztin oder den Arzt, das Aut-idem-Kreuz auf einer Verordnung zu setzen, um in der Apotheke kein Rabattarzneimittel ausgehändigt zu bekommen. Damit sind allerdings auch finanzielle Risiken für die Arztpraxis verbunden. Das Musterschreiben richtet sich an diese Patienten und erläutert die Konsequenzen und Voraussetzungen für das Setzen des Aut-idem-Kreuzes.
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29.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Gebührenrecht
Vor dem Hintergrund der Not hinsichtlich der seit 1996 unveränderten GOÄ wurden zum 01.07.2024 Abrechnungsempfehlungen für Analogpositionen zu neuen psychotherapeutischen Leistungen beschlossen. Durch das Leistungsverzeichnis dieser Empfehlungen wird die Vergütung psychotherapeutischer Leistungen zulasten der PKV und Beihilfe erheblich aufgewertet (siehe Bundesärztekammer [BÄK], online unter iww.de/s11325 ).
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29.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM-Positionen im Fokus
Um als Vertragsarzt von der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) eine Vergütung für die erbrachten Leistungen zu erhalten, sind in den Abrechnungsunterlagen die entsprechenden Abrechnungspositionen (EBM-Nrn.) anzugeben. Der EBM enthält jedoch einige Abrechnungspositionen, die von den KVen ganz automatisch zugesetzt werden – auch ohne eine Eintragung des Arztes in den Abrechnungsunterlagen. Ein Service, den jede Hausarztpraxis gerne annimmt. Daher ist es hilfreich, die betreffenden ...
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26.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2024
Seit dem 01.07.2024 kann die neue EBM-Nr. 01478 für die Verlaufskontrolle der digitalen Gesundheitsanwendung (DiGA) „Kranus Lutera“ abgerechnet werden. Die Verordnung dieser „App auf Rezept“ ist bereits seit April 2024 möglich. „Kranus Lutera“ kann als digitale Therapie für Männer mit Blasenentleerungsstörungen verordnet werden. Die App bietet u. a. ein Miktionstagebuch und Anleitungen zum Blasentraining.
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25.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · UV-GOÄ 2024
Die Gebührensätze in der UV-GOÄ wurden nach einigen Steigerungen in den letzten Jahren zum 01.07.2024 erneut um 4,22 Prozent angehoben. Ausgenommen von der Erhöhung sind lediglich vier Abrechnungspositionen.
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24.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · Dokumentation
Patientenakten sind gemäß § 57 Bundesmantelvertrag – Ärzte (BMV-Ä) zehn Jahre nach Abschluss der Behandlung aufzubewahren und müssen jederzeit zur Verfügung stehen. Elektronisch gespeicherte Daten müssen entsprechend lange gesichert und abrufbar sein. Zu dokumentieren sind Anamnese, Befunde, Diagnose(n) Behandlungsmaßnahmen, Medikation, Eingriffe und deren Wirkungen, Einwilligungen und Aufklärungen,Tage der Behandlung und veranlasste Leistungen.
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23.07.2024 · Fachbeitrag aus AAA · GOÄ
Frage: „Wir haben bei einem Privatpatienten einen Fremdkörper entfernt und neben der Fremdkörperentfernung zusätzlich einen Wundverband nach Nr. 200 GOÄ berechnet. Der private Kostenträger des Patienten hat die Erstattung abgelehnt. Begründung: Der Wundverband sei Bestandteil der Fremdkörperentfernung. Stimmt das? Und wenn ja, wann sind Wundverbände nach Nr. 200 GOÄ überhaupt separat berechnungsfähig?“
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