12.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Vertragsarztrecht
Der Vertragsarztrechts-Senat des Bundessozialgerichts (BSG) hat in seiner Sitzung vom 30.11.2016 über einige praxisrelevante Rechtsfragen entschieden. Die folgende Zusammenfassung basiert auf dem aktuellen Terminbericht.
> lesen
08.12.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Auch wenn die Evidenz der Darmkrebsvorsorge nach wie vor nicht eindeutig ist, ist die Beratung dazu seit Jahren im EBM verankert. Obendrein wird das Honorar für die Beratung extrabudgetär vergütet, da sie zum Bereich der Prävention zählt. Zur Darmkrebsfrüherkennung stehen zur Verfügung: die Untersuchung des Stuhls auf okkultes Blut (FOBT) (bisher ab 50 Jahren abrechenbar, z. B. im Rahmen der Krebsfrüherkennungsuntersuchung oder beim Check-up) sowie die Vorsorgekoloskopie (ab 55 Jahren ...
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Leserservice
Fragen zur Kassenabrechnung beantwortet Dr. med. Heinrich Weichmann, langjähriger Referent bei der KBV in Berlin. Bei Fragen zu Privatliquidation und IGeL hilft Ihnen Dr. med. Bernhard Kleinken, u. a. Herausgeber und Autor des GOÄ-Kommentars des Kohlhammer-Verlags. Schreiben Sie einfach eine E-Mail mit Ihren Fragen an aaa@iww.de , nutzen Sie Facebook zur Kontaktaufnahme ( www.facebook.com/aaa.iww ) oder faxen Sie uns (02596 922-99). Zum direkten Austausch mit Kollegen finden Sie auf ...
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Kassenabrechnung
Der Befundbericht bzw. der Arztbrief nach den Nrn. 01600 bzw. 01601 EBM ist mit der Versichertenpauschale (hausärztlicher Versorgungsbereich) abgegolten und damit nicht gesondert berechnungsfähig. Es gibt jedoch eine Ausnahme!
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Heilmittel
Die Vordrucke für die Verordnung von Heilmitteln werden zum 01.01.2017 überarbeitet. Da zu diesem Zeitpunkt die alten Vordrucke ihre Gültigkeit verlieren, sollten die neuen Formulare rechtzeitig bestellt werden, damit sie pünktlich zum Beginn des neuen Jahres zur Verfügung stehen.
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Arzneimittelverordnung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat in der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL) die Dokumentationspflichten bei der Verordnung von Arzneimitteln konkretisiert. Mit den vorgenommenen Ergänzungen wird klargestellt, dass – bei Verordnung von durch die AM-RL ausgeschlossenen Arzneimitteln in medizinischen Einzelfällen – die Begründung für diese Therapieentscheidung in der Patientenakte zu dokumentieren ist.
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Für Leistungen ohne persönlichen Arzt-Patienten-Kontakt (APK) enthält der EBM drei auch für Hausärzte relevante Gebührenordnungspositionen (GOP). Der Beitrag beschreibt die Besonderheiten dieser Ziffern sowie die Abrechnungsmöglichkeiten, insbesondere auch in Berufsausübungsgemeinschaften (BAG).
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · EBM 2017
Über die neuen Abrechnungspositionen für Kooperations- und Koordinationsleistungen in Pflegeheimen im neuen EBM Kapitel 37 haben wir ausführlich in AAA 08/2016, Seite 9 berichtet. Die in diesem Zusammenhang obligatorisch abzuschließenden Kooperationsverträge (AAA 08/2016, Seite 11) sehen vor, dass die Koordinationsaufgaben in der Regel vom betreuenden Hausarzt des Pflegeheim-Patienten übernommen werden. Wie sehen die Aufgaben genau aus?
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Rechtsprechung
Bei substantiierten Zweifeln der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) hat der Arzt seine Leistungen mittels Belegen zu beweisen. Gelingt ihm dies nicht, ist er zur Rückzahlung der Entgelte verpflichtet (Landessozialgericht [LSG] NRW, Beschluss vom 27.06.2016, Az. L 11 KA 7/16 B ER).
> lesen
28.11.2016 · Fachbeitrag aus AAA · Anti-Korruptionsgesetz
Mit dem Anti-Korruptionsgesetz wurden im Juni 2016 Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen als Straftatbestand für alle Heilberufe im Strafgesetzbuch verankert. Bei Verstößen drohen Geldstrafen und Freiheitsentzug. Für die Zusammenarbeit von Vertragsärzten miteinander sowie mit Krankenhäusern, Anbietern von Heil- und Hilfsmitteln oder der Pharmaindustrie ist es wichtig, diese Vorgaben sowie die bereits bekannten Regeln aus dem ärztlichen Berufsrecht und Sozialrecht zu kennen.
> lesen