24.05.2022 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitsunfähigkeit und Datenschutz
Muss ein ArbN in einem arbeitsgerichtlichen Verfahren sämtliche Gesundheitsdaten offenlegen? Also zu allen Diagnosen im Jahreszeitraum vortragen, wenn er seinen Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall erhalten will, auch wenn es sich um völlig unterschiedliche Krankheitsbilder handelt? In einem Verfahren vor dem LAG Hessen wehrte sich ein ArbN
gegen die Offenlegung aller Gesundheitsdaten.
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24.05.2022 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsschutz
Will ein ArbN gegen eine Kündigung klagen, muss er sich unverzüglich darum kümmern, ob und wie ihm dies möglich ist. Auch wenn der Betriebsrat (BR) ein Ansprechpartner für arbeitsrechtliche Fragen ist, darf sich der ArbN aber nicht auf dessen Auskunft verlassen, ob er klagen soll oder nicht.
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24.05.2022 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Wer durch die Vorlage einer nicht auf einer ärztlichen Untersuchung
beruhenden Bescheinigung versucht, seinen ArbG über seine Impfunfähigkeit zu täuschen, verstößt in schwerwiegender Weise gegen seine auf § 20a Abs. 2 S. 1 IfSG beruhende arbeitsvertragliche Nebenpflicht.
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24.05.2022 · Nachricht aus AA · Schadenersatz/Schmerzensgeld
Infiziert sich eine Krankenschwester mit Corona, hat sie gegen ihren ArbG keinen Anspruch auf Schadenersatz und Schmerzensgeld, wenn sie nicht nachweisen kann, dass der ArbG die Schuld an der Erkrankung trägt.
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23.05.2022 · Fachbeitrag aus AA · Datenschutz
Die Offenlegung und Veröffentlichung von ausschließlich für ein Kündigungsschutzverfahren bestimmten Schriftsätzen, die Gesundheitsdaten Betroffener enthalten, an die Betriebsöffentlichkeit über eine E-Mail mit „Dropbox-Link“, ist geeignet, einen wichtigen Grund nach § 626 Abs. 1 BGB für eine außerordentliche Kündigung zu bilden. Ein solches vorsätzliches Fehlverhalten muss zuvor auch nicht abgemahnt werden.
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20.05.2022 · Fachbeitrag aus AA · Kündigung
Der Beweiswert einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (AUB) ist erschüttert, wenn die vom ArbG vorgetragenen Tatsachen zu ernsthaften Zweifeln an der AUB Anlass geben. Solche Tatsachen können u. a. die Erteilung einer AUB ohne Untersuchung nur nach telefonischer Rücksprache oder auch die gemeinsame Krankschreibung mehrerer ArbN für die Dauer eines vom ArbG widerrufenen Betriebsurlaubs sein.
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18.05.2022 · Nachricht aus AA · Teilzeittätigkeit
Die Differenzierung im Stundenlohn (17 EUR/12 EUR) zwischen „hauptamtlichen“ (Voll- und Teilzeit) und „nebenamtlichen“ ArbN (geringfügige Beschäftigung) ist nicht sachlich gerechtfertigt.
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05.05.2022 · Nachricht aus AA · Arbeitsentgelt
Beschäftigte haben nach § 150a Sozialgesetzbuch Elftes Buch (SGB XI) für das Jahr 2020 Anspruch auf eine Corona-Prämie, wenn sie im Zeitraum vom 1.3.20 bis einschließlich 31.10.20 mindestens drei Monate für eine zugelassene Pflegeeinrichtung tätig waren. Nach Entscheidung des LAG Berlin-Brandenburg muss diese dreimonatige Arbeitsleistung im Bemessungszeitraum nicht zusammenhängend erfolgen. Unterbrechungen aufgrund von Krankheit lassen den Anspruch auf die Prämie nicht entfallen, wenn ...
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