04.12.2012 · Nachricht aus AA · Versetzung
Eine Erzieherin kann wegen der politischen Gesinnung ihres Ehemanns nicht versetzt werden.
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29.11.2012 · Nachricht aus AA · Statistik
„Der Arbeitsmarkt reagiert auf die nachlassende konjunkturelle Dynamik robust. Die aktuellen Daten zeigen überwiegend eine Seitwärtsbewegung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal insbesondere zur Befristung.
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Beratungspraxis
Die Regelungen des Arbeitsschutzes, die § 618 BGB nur generalklauselartig erwähnt, können mit dem Weisungs- und Direktionsrecht des ArbG kollidieren. Problematisch wird dieses Konfliktfeld insbesondere für ArbN, die zu Sicherheitsbeauftragten bestellt worden sind und Bedenken in Bezug auf bestimmte Weisungen des ArbG haben. Hier stellt sich die Frage nach der angemessenen und rechtlich möglichen Reaktion auf die bezüglich der Arbeitssicherheit für bedenklich gehaltene Anordnung des Chefs.
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Elterngeld/Steuerrecht
Die Neuregelungen zum Elterngeld für ab dem 1.1.13 geborene Kinder stehen im „Gesetz zur Vereinfachung des Elterngeldvollzugs“. Doch das Wort „Vereinfachung“ bedeutet auch „Verschlechterung“, und ohne eine entsprechende Steuerstrategie droht weniger Elterngeld. Das gilt auch für Ehepaare, die bereits Elterngeld beziehen. Diese sollten bei Abgabe der Einkommensteuererklärung 2011 steuerlich clever handeln.
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Mehrarbeit
1. Der ArbN, der Vergütung für geleistete Überstunden verlangt, hat darzulegen und gegebenenfalls zu beweisen, dass er Arbeit in einem die Normalarbeitszeit übersteigenden zeitlichen Umfang verrichtet hat. Dieser Darlegungslast kann er bereits genügen, in dem er vorträgt, an welchen Tagen er von wann bis wann gearbeitet bzw. sich auf Weisung des ArbG zur Arbeit bereitgehalten hat. 2. Hierauf muss der ArbG dann im Rahmen einer gestuften Darlegungslast substanziiert erwidern und ...
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Verhaltensbedingte Kündigung
1. Die Entwendung von Zigaretten aus dem Warenbestand des ArbG kann auch bei längerer Beschäftigungsdauer der ArbN eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen. 2. Das Beweismaterial, das aus einer verdeckten Videoüberwachung öffentlich zugänglicher Arbeitsplätze gewonnen wird, unterliegt nicht bereits deshalb einem prozessualen Beweisverwertungsverbots, weil es unter Verstoß gegen § 6b Abs. 2 BDSG gewonnen wurde. 3. Das Interesse an der Verwertung der einschlägigen Daten und ...
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Kündigung
Das Recht auf freie Meinungsäußerung deckt beleidigende Bemerkungen nicht. Ein ArbN darf nicht annehmen, dass Eintragungen auf die Online-Plattform „Facebook“ keine Auswirkungen auf den Bestand des Ausbildungsverhältnisses haben. Die Erklärungen sind einer Vielzahl von Personen zugänglich. Die Besonderheiten des Ausbildungsverhältnisses stehen der Wirksamkeit einer außerordentlichen Kündigung, insbesondere bei einem älteren Auszubildenden, nicht entgegen.
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26.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Wettbewerbsverbot
Die Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen gegen ArbN wegen Verstößen gegen ein arbeitsvertragliches Wettbewerbsverbot bedarf des detaillierten Nachweises der Schäden. Es ist im Streitfall vorzutragen und unter Beweis zu stellen, aus welchen konkreten Tatsachen sich die Kausalität des Schadens in Bezug auf den Wettbewerbsverstoß ableiten lässt. Gelingt dies nicht, scheitert trotz eines Wettbewerbsverstoßes die Durchsetzung des Schadenersatzanspruchs.
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23.11.2012 · Fachbeitrag aus AA · Gratifikation
1. Eine Sonderzuwendung, die im Abhängigkeitsverhältnis zur erbrachten Arbeitsleistung steht und die geschuldete Arbeitsleistung mit vergütet, ist vom ArbN durch die Erbringung der Arbeitsleistung verdient. Ihre Zahlung kann in AGBs nicht vom Vorliegen weiterer Voraussetzungen abhängig gemacht werden. 2. Eine Sonderzuwendung dient hingegen nicht der Vergütung der Arbeit, sondern anderen Zwecken, wenn sie nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpft und damit die Zahlung von der ...
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