23.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Gesetzesänderungen
Auch der Beginn des Jahres 2015 bringt für den Arbeitsrechtler einige Gesetzesänderungen und Neuerungen. Hier ein kurzer Überblick über die Wichtigsten.
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23.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Erstattungsanspruch des ArbN
Lassen die Tarifvertragsparteien bewusst und gewollt § 5 Abs. 2 BTV unvollkommen, lassen sich daraus keine individuellen Ansprüche einzelner ArbN ableiten (LAG Düsseldorf 5.12.14, 10 Sa 605/14, Abruf-Nr. 143637 ).
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20.01.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerrechte
Der BGH hat einer Auskunftsklage eines Patienten gegen eine Klinik auf Auskunft über die Privatanschrift eines behandelnden Arztes eine Absage erteilt. Diese Entscheidung hat Auswirkungen auch auf andere Arbeitsverhältnisse.
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19.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Kündigungsfrist
Der Wirksamkeit einer Kündigung steht nicht entgegen, dass das Kündigungsschreiben kein Beendigungsdatum enthält. Dies gilt zumindest dann, wenn die Kündigungsfrist für den ArbN zweifelsfrei bestimmbar ist (BAG 10.4.14, 2 AZR 647/13, Abruf-Nr. 143639 ).
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16.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Mobbing
Der Schmerzensgeldanspruch wegen Mobbings (§ 823 Abs. 1, § 253 Abs. 2 BGB i.V.m. Art. 1 Abs. 1, 2 Abs. 1 GG) kann zwar verwirken, dafür genügen jedoch ein bloßes „Zuwarten“ oder die Untätigkeit des Anspruchstellers nicht.
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15.01.2015 · Nachricht aus AA · Betriebsrat
Der Konzernbetriebsrat hat kein Mitbestimmungsrecht hinsichtlich der Facebook-Seite des Arbeitgebers.
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14.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Anwaltskosten
Ein ArbG, der Strafanzeige gegen seinen ArbN erstattet hat, kann unter bestimmten Voraussetzungen verpflichtet sein, die Kosten für dessen anwaltliche Vertretung zu übernehmen (Arbeitsgericht Köln 18.12.14, 11 Ca 3817/14, Abruf-Nr. 143636 ).
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13.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§ 13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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12.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · IWW Online-Seminar
Die Steuervergünstigungen gemäß §§13a, 13b, 19a ErbStG sind grundsätzlich zulässig, der Umfang der Verschonung ist allerdings unverhältnismäßig – so das BVerfG am 17.12.14. Spätestens bis zum 30.6.16 muss das ErbStG insoweit reformiert werden. Für die Übergangszeit können die Vergünstigungen wie bisher genutzt werden, unter dem Vorbehalt, dass keine „exzessiven Steuergestaltungen“ durchgeführt werden.
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09.01.2015 · Fachbeitrag aus AA · Grundlagen
In Deutschland gilt seit dem 1.1.15 – wie bislang schon in 21 der 28 EU-Mitgliedstaaten – ein genereller gesetzlicher Mindestlohn von mindestens 8,50 EUR brutto pro Stunde. Nachfolgend erfahren Sie, für welche ArbN der Mindestlohn gezahlt werden muss und welche gravierenden Folgen eine Nichtbeachtung des Mindestlohns haben kann.
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