16.04.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitslosenversicherungsrecht
Arbeitslosengeld kann nur beanspruchen, wer den Vermittlungsbemühungen der Agentur für Arbeit zur Verfügung steht. Diese Verfügbarkeit wird bei Studierenden regelmäßig verneint, weil sie – so die gesetzliche Vermutung – nur versicherungsfreie Beschäftigungen ausüben können. Beginnt das Studium für den Studierenden erst mit Beginn der Lehrveranstaltungen, so kann diese Vermutung widerlegt werden.
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08.04.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitsentgelt
Arbeitnehmer haben Anspruch auf Entgeltfortzahlung wie im Krankheitsfall, wenn sie nicht arbeiten können, weil sie sich in einer Maßnahme der medizinischen Vor- oder Nachsorge befinden. Voraussetzung ist jedoch, dass ein Träger der Sozialversicherung, zum Beispiel die Krankenkasse, die Maßnahme bewilligt hat und dass diese medizinisch notwendig ist.
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31.03.2015 · Nachricht aus AA · Statistik
„Die günstige Entwicklung am Arbeitsmarkt hält an. Das liegt an der guten Konjunktur und der einsetzenden Frühjahrsbelebung.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, heute in Nürnberg anlässlich der monatlichen Pressekonferenz.
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31.03.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitsvertragsrecht
Ein Ausbildungsvertrag für einen staatlich nicht anerkannten Ausbildungsberuf mit einem Minderjährigen ist wegen Verstoßes gegen ein gesetzliches Verbot gemäß § 4 Abs. 2 BBiG nichtig. Bei Volljährigen erfordert ein solches wirksames Ausbildungsverhältnis einen ordnungsgemäßen Ausbildungsgang. Voraussetzung hierfür ist die Erstellung eines betrieblichen Ausbildungsplanes, der Gegenstand des Berufsausbildungsvertrages wird und an dem sich die Ausbildungsleistungen zur orientieren ...
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30.03.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitszeit
Wie eine Betriebsvereinbarung zur flexibelen Arbeitszeit auszulegen ist, wenn die Arbeitnehmer wegen orkanartigem Sturm den Betrieb nicht erreichen können, hatte das LAG Düsseldorf zu entscheiden.
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27.03.2015 · Nachricht aus AA · Arbeitnehmerüberlassung
Verträge zur Überlassung von Leiharbeitnehmern zwischen Verleiher und Entleiher sind unwirksam, wenn der Verleiher nicht die erforderliche staatliche Erlaubnis zur Überlassung von Arbeitnehmern hat. Rechtsfolge bei Unwirksamkeit solcher Verträge ist, dass kraft Gesetzes ein Arbeitsverhältnis zwischen dem Entleiher und dem Leiharbeitnehmer als zustande gekommen gilt. Ein Busunternehmen, das ausschließlich bei ihm angestellte Busfahrer an ein anderes Unternehmen zur dortigen Arbeitsleistung ...
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27.03.2015 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Nach § 9 Abs. 1 Satz 1 MuSchG ist eine ohne behördliche Zustimmung ausgesprochene Kündigung gegenüber einer Frau während der Schwangerschaft unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zur Zeit der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war oder sie ihm innerhalb zweier Wochen nach Zugang der Kündigung mitgeteilt wird. Im Fall einer Schwangerschaft nach einer Befruchtung außerhalb des Körpers (In-vitro-Fertilisation) greift das mutterschutzrechtliche Kündigungsverbot bereits ab dem Zeitpunkt der ...
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26.03.2015 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von „Arbeitsrecht aktiv“ lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u.a. zum Kündigungs- und Vertragsrecht.
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26.03.2015 · Fachbeitrag aus AA · Vollmacht
Ein Inkenntnissetzen von der Kündigungsbefugnis eines bestimmten Mitarbeiters nach § 174 S. 2 BGB liegt auch vor, wenn beispielsweise durch die Bestellung zum Prokuristen, Generalbevollmächtigten oder Leiter der Personalabteilung der Mitarbeiter in eine Stellung berufen ist, die üblicherweise mit einem internen Kündigungsrecht verbunden ist. Dabei scheidet eine Zurückweisung der Kündigung nach § 174 S. 2 BGB wegen fehlender Vollmachtsurkunde aus, wenn der kündigende Personalleiter ...
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26.03.2015 · Fachbeitrag aus AA · Persönlichkeitsrecht
Nach § 22 KUG dürfen Bildnisse von ArbN nur mit ihrer Einwilligung veröffentlicht werden. Diese muss schriftlich erfolgen. Eine ohne Einschränkung erteilte Einwilligung des ArbN erlischt nicht automatisch mit dem Ende des Arbeitsverhältnisses. Sie kann aber widerrufen werden, wenn dafür ein plausibler Grund angegeben wird (BAG 19.2.15, 8 AZR 1011/13, Abruf-Nr. 144050 ).
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