22.02.2017 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Eine Benachteiligung wegen eines in § 1 AGG genannten Grundes wird nur vermutet, wenn Indizien vorliegen, die mit überwiegender Wahrscheinlichkeit darauf schließen lassen, dass einer der genannten Gründe ursächlich für die Benachteiligung war. Die Möglichkeit einer Ursächlichkeit reicht nicht aus.
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13.02.2017 · Fachbeitrag aus AA · Prozesskostenhilfe
Setzt das Gericht dem Anwalt eine Frist gem. § 55 Abs. 6 RVG, innerhalb der er seine PKH-Vergütung beantragen soll, muss bei der PKH-Bewilligung eine Zahlungsanordnung nach § 120 Abs. 1 ZPO getroffen worden sein. Ist dies nicht der Fall, erlischt der Vergütungsanspruch auch dann nicht, wenn der Anwalt den Festsetzungsantrag deutlich später einreicht.
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10.02.2017 · Fachbeitrag aus AA · Aktuelle Gesetzgebung
Ob Privat-Auto, privat genutzter Dienstwagen oder Elektrofahrrad S-Pedelec: Wer als Arbeitnehmer seit 1.1.2017 sein Elektrofahrzeug kostenfrei beim Arbeitgeber auflädt, zahlt für diesen geldwerten Vorteil keine Steuern. Außerdem: Besitzer eines Elektrofahrzeugs sind für zehn statt – wie bisher – nur für fünf Jahre von der Kfz-Steuer befreit. Die Vereinigte Lohnsteuerhilfe e. V. (VLH) gibt einen Überblich zu Steuervorteilen für Elektrofahrzeuge.
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06.02.2017 · Nachricht aus AA · Aktuelle Gesetzgebung
Angesichts der wachsenden Zahlen von Arbeitnehmer, die nicht nach Tarif gezahlt werden, halten Nordrhein-Westfalen, Niedersachsen, Bremen, Schleswig-Holstein und Thüringen Änderungen bei der gesetzlichen Mitbestimmung für erforderlich. Die fünf Länder hatten hierzu am 16.12.16 eine Entschließung im Bundesrat vorgestellt, über die das Plenum nun am 10.2.17 Beschluss fasst.
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01.02.2017 · Nachricht aus AA · Statistik
„Der Arbeitsmarkt ist gut in das neue Jahr gestartet. Die Zahl der arbeitslosen Menschen ist im Januar allein aus jahreszeitlichen Gründen gestiegen. Saisonbereinigt gab es einen Rückgang.“, sagte der Vorstandsvorsitzende der Bundesagentur für Arbeit (BA), Frank-J. Weise, anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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26.01.2017 · Nachricht aus AA · Kündigungsrecht
Massenentlassungen innerhalb von 30 Kalendertagen sind nach § 17 KSchG nur wirksam, wenn der Betriebsrat vorher ordnungsgemäß konsultiert wurde und zuvor eine ordnungsgemäßen Anzeige an die Agentur für Arbeit erfolgt ist. Dieser Schutz ist europarechtlich durch die Richtlinie 98/59/EG (Massenentlassungsrichtlinie) determiniert. Nach der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs (27.1.05, C-188/03 - [Junk]) ist unter „Entlassung“ die Kündigungserklärung zu verstehen.
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