29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Beamtenrecht
Die dienstliche Beurteilung darf auch von einem Beurteiler erstellt werden, der die Leistung im Beurteilungszeitraum nicht aus eigener Anschauung kennt. Dieses Verfahren setzt aber ein Beurteilungssystem voraus, das sicherstellt, dass der Beurteiler über hinreichende Kenntnis von den wesentlichen Tatsachen verfügt. Werden Vergleichsgruppen gebildet, müssen diese aus Beschäftigten bestehen, die in einem potenziellen Konkurrenzverhältnis
zueinander stehen. Für Beamte aus unterschiedlichen ...
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Gesetzesreform
Seit dem 1.4.17 gilt das neue AÜG. Dieses Gesetz bringt in vielen Bereichen für den Leih-ArbN, den Verleiher, den Entleiher und den Stamm-ArbN Klarheit. Haben die Gewerkschaften zunächst gehofft, dass das neue AÜG die Leiharbeit einschränken und damit die Stammbelegschaft des Entleihers stärken wird, hat sich diese Hoffnung nicht erfüllt. Es ist deshalb für die Leih-ArbN und die Stammbelegschaft – aber auch für Verleiher und Entleiher – ein Gesetz mit viel Licht, aber auch mit viel ...
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Arbeitslosigkeit
Ein Jobcenter muss die Zustimmung zu einer dreiwöchigen Urlaubsabwesenheit eines Langzeitarbeitslosen erteilen, soweit hierdurch die berufliche Eingliederung nicht beeinträchtigt wird. Eine Sanktionierung unbotmäßigen Verhaltens des Arbeitslosen hat bei dieser Entscheidung zu unterbleiben.
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Beamten-, Dienstrecht
Aus dem Soldatenverhältnis auf Zeit kann entlassen werden, wer andere Soldaten als „Juden“ anspricht, im Unterricht ein Hakenkreuz mit Kabelbindern anfertigt sowie einen dunkelhäutigen zivilen Auszubildenden als „Nigger“ bezeichnet.
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29.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Die letzte Seite
Auf der letzten Seite von AA Arbeitsrecht aktiv lesen Sie die Kernaussagen weiterer wichtiger Entscheidungen aus der BAG- und LAG-Rechtsprechung, diesmal u. a. zum Kündigungsrecht und zum Prozessrecht.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsratsbeteiligung
Mit dem neuen AÜG zum 1.4.17 wird auch das BetrVG teilweise geändert. Die Betriebsräte werden besser darüber informiert, welche Fremdfirmen in welchem Umfang im Betrieb arbeiten.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Schwellenwerte
Von besonderer Bedeutung sind nun die auch gesetzlich berücksichtigten Leih-ArbN bei den betriebsverfassungsrechtlichen Schwellenwerten der betrieblichen Mitbestimmung. Denn § 14 Abs. 2 AÜG wird zum 1.4.17 ebenfalls um einige sehr relevante Sätze ergänzt.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Streik
Der Einsatz von Leih-ArbN im Arbeitskampf als Streikbrecher wurde oft kritisiert. Bisher konnten sich die Leih-ArbN nur weigern, von einem
unmittelbar vom Arbeitskampf betroffenen Entleiher eingesetzt zu werden. Auch mussten sie bereits nach alter Rechtslage auf dieses Leistungsverweigerungsrecht hingewiesen werden. Ab dem 1.4.17 wird § 11 Abs. 5 AÜG geändert. Der Einsatz von Leih-ArbN als Streikbrecher im Arbeitskampf ist nun grundsätzlich unzulässig.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Widerspruch des Leih-ArbN
Mit Art. 12 GG ist es nicht in Einklang zu bringen, wenn ein Leih-ArbN kraft Gesetzes zwangsweise einen neuen ArbG erhält. Daher räumt der
Gesetzgeber ab dem 1.4.17 dem Leih-ArbN gegen die Fiktion des Arbeitsvertrags zum Entleiher ein Widerspruchsrecht ein.
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28.03.2017 · Fachbeitrag aus AA · Fiktion
Bisher waren nur dann die Verträge zwischen dem Verleiher und dem Leiharbeitnehmer und der Vertrag zwischen dem Ver- und dem Entleiher unwirksam, wenn der Verleiher keine Erlaubnis der Bundesagentur für
Arbeit hatte, um im Rahmen seiner wirtschaftlichen Tätigkeit Leih-ArbN zu verleihen. Die Folge war, dass in diesen Fällen ein Arbeitsverhältnis
zwischen dem Leih-ArbN und dem Entleiher kraft Gesetzes fingiert wurde. Ab dem 1.4.17 ändert sich das.
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