18.12.2017 · Nachricht aus AA · Entgelttransparenzgesetz
Zur Erinnerung: Möchte ein ArbN Informationen über die Gehälter seiner Kollegen erfahren, kann er seit dem 6.1.18 diesen Anspruch geltend machen – allerdings nur in Betrieben ab 200 Mitarbeitern.
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18.12.2017 · Fachbeitrag aus AA · AGG
Die gezielte Suche eines Autohauses nach einer weiblichen Autoverkäuferin in einer Stellenanzeige („Frauen an die Macht!“) kann nach § 8 Abs. 1 AGG gerechtfertigt sein, wenn der ArbG bisher in seinem Verkaufs- und Servicebereich ausschließlich männliche Personen beschäftigte.
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15.12.2017 · Fachbeitrag aus AA · Klagefrist
Die Klagefrist gemäß § 4 S. 1 KSchG und die Fiktionswirkung des § 7 KSchG finden auf die Eigenkündigung eines ArbN keine Anwendung.
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13.12.2017 · Fachbeitrag aus AA · Außerordentliche Kündigung
Die ernstliche und im Zustand freier Willensbetätigung abgegebene
Drohung mit Selbstmord kann einen wichtigen Grund zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses bilden. Dies gilt, wenn es dem ArbN darum geht, mit der Drohung Druck auf den ArbG auszuüben, um bestimmte eigene Interessen oder Forderungen durchzusetzen.
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11.12.2017 · Fachbeitrag aus AA · Interessenausgleich
Das LAG Berlin-Brandenburg hat den Antrag der Personalvertretung Kabine der Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG auf Erlass einer einstweiligen Verfügung zurückgewiesen und damit eine Entscheidung des Arbeitsgerichts Berlin vom 2.11.17 bestätigt.
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30.11.2017 · Nachricht aus AA · Statistik
„Die sehr gute Entwicklung auf dem Arbeitsmarkt hält an. Arbeitslosigkeit und Unterbeschäftigung nehmen ab, die sozialversicherungspflichtige Beschäftigung und die Nachfrage der Betriebe nach neuen Mitarbeitern steigen auf hohem Niveau weiter kräftig an.“, sagte das Vorstandsmitglied der Bundesagentur für Arbeit (BA), Valerie Holsboer, heute anlässlich der monatlichen Pressekonferenz in Nürnberg.
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29.11.2017 · Fachbeitrag aus AA · Betriebsübergang
Ein Anspruch auf Wiedereinstellung nach Erwerb eines Betriebs kann ehemaligen ArbN des Vor-ArbG generell nur zustehen, wenn sie Kündigungsschutz nach KSchG genossen haben.
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