27.02.2020 · Nachricht aus AA · Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall
Der gesetzliche Anspruch auf Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall ist auch dann auf die Dauer von sechs Wochen beschränkt, wenn während einer bestehenden AU eine neue, auf einem anderen Grundleiden beruhende Krankheit auftritt, die ebenfalls eine AU zur Folge hat (Grundsatz der Einheit des Verhinderungsfalls). Ein neuer Entgeltfortzahlungsanspruch entsteht nur, wenn die erste krankheitsbedingte Arbeitsverhinderung bereits zu dem Zeitpunkt beendet war, zu dem die weitere Erkrankung zur AU ...
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27.02.2020 · Nachricht aus AA · Außerordentliche Kündigung
Beleidigt ein bereits einschlägig abgemahnter ArbN einen Kollegen mit dunkler Hautfarbe in Anwesenheit mehrerer anderer Kollegen durch den Ausstoß von Affenlauten wie „Ugah Ugah“, so kann dies ein wichtiger Grund im Sinne des § 626 Abs. 1 BGB sein.
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27.02.2020 · Nachricht aus AA · Außerordentliche Kündigung
Zur Frage, ob die Bezeichnung des Chefs einer kleinen Baufirma mit nicht mehr als zehn ArbN als „Arschloch“ durch einen Bauarbeiter im Rahmen eines Streitgesprächs ausreicht, um eine außerordentliche, fristlose Kündigung zu rechtfertigen (für den vorliegenden Einzelfall verneint).
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27.02.2020 · Nachricht aus AA · Mitbestimmung
Die Zeiten für das Zurücklegen selbstbestimmter außerbetrieblicher
Wege zur und von der Arbeit gehören auch dann nicht zur täglichen Arbeitszeit im Sinne von § 87 Abs. 1 Nr. 2 BetrVG, wenn die ArbN auf diesen Wegen notwendige betriebliche Mittel bei sich führen.
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27.02.2020 · Nachricht aus AA · Rechtskraft
Die Rechtskraft einer Entscheidung, in der eine Kündigungsschutzklage abgewiesen wurde, schließt grundsätzlich etwaige Ansprüche des ArbN auf Ersatz entgangenen Verdienstes sowie entgangener Rentenansprüche aus. Etwas anderes kann ausnahmsweise bei einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung nach § 826 BGB durch den Kündigenden in Betracht kommen.
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27.02.2020 · Nachricht aus AA · IWW-Webinare
Auch im 2. Quartal 2020 bietet Ihnen das IWW Institut wieder die Möglichkeit, sich bequem und kompetent fortzubilden. Das erwartet Sie:
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24.02.2020 · Fachbeitrag aus AA · Leiharbeit
ArbG, die als Verleiher Leih-ArbN an einen Dritten überlassen, können vom „Equal-Pay-Grundsatz“ durch Tarifvertrag nach § 9 Nr. 2 Hs. 3 AÜG a.F. abweichen. Kraft Arbeitsvertrag ist eine Abweichung nur wirksam, wenn für den Entleihzeitraum das einschlägige Tarifwerk für die Arbeitnehmerüberlassung aufgrund einer Bezugnahme vollständig und nicht nur teilweise anwendbar ist.
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19.02.2020 · Nachricht aus AA · AGG
Eine unmittelbare Benachteiligung wegen des Geschlechts kann nach § 8 Abs. 1 AGG in unionsrechtskonformer Auslegung nur zulässig sein, wenn es um den Zugang zur Beschäftigung einschließlich der zu diesem Zweck erfolgenden Berufsbildung geht und ein geschlechtsbezogenes Merkmal wegen der Art einer bestimmten beruflichen Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt.
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