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  • 29.11.2018 · Checklisten · Downloads · Prozess- und Gebührenrecht

    Beiordnung eines Verkehrsanwalts

    Vor der Beiordnung eines nicht im Gerichtsbezirk zugelassenen Rechtsanwalts ist zu prüfen, ob die Voraussetzungen für die Beiordnung eines zusätzlichen Verkehrsanwalts nach § 121 Abs. 4 ZPO gegeben sind. Hierzu ist kein Antrag der PKH-Partei erforderlich. Vielmehr handelt es sich um eine Inzidentprüfung, da im Fall einer ansonsten erforderlichen Beiordnung keine Mehrkosten entstehen würden. Die Checkliste gibt einen Überblick zur Beiordnung des Verkehrsanwalts.