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  • · Fachbeitrag · Gesetzliche Unfallversicherung

    VBG bestätigt Versicherungsschutz für Ehrenamtler

    | Für Unruhe bei Vereinen hat eine Einschätzung des Bundessozialgerichts in einer noch unveröffentlichten Entscheidung vom 27. März 2012 (Az. B 2 U 17/11 R) gesorgt. Das Gericht hatte in Frage gestellt, ob die Möglichkeit, mehrere Vorstandsämter in einer Sammelversicherung zu versichern (ohne die Versicherten namentlich zu benennen), vom Gesetz gedeckt ist. Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat jetzt aber Entwarnung gegeben. |

     

    Die Verwaltungsberufsgenossenschaft hat nämlich bestätigt, dass der Versicherungsschutz im Ehrenamt trotz fehlender namentlicher Anmeldung gilt. Der Versicherungsschutz ist auch unter dem bisherigen Anmeldeverfahren gewährleistet. Die bisherige Online-Anmeldung für Gruppen- und Einzelanträge wird beibehalten.

     

    Weiterführender Hinweis

    Quelle: Ausgabe 05 / 2012 | Seite 2 | ID 33371190