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  • 23.12.2016 · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Vereinstreff: Wann braucht ein Verein eine Gaststättenkonzession?

    | Der Betrieb eines Gaststättengewerbes mit Alkoholausschank zum Verzehr an Ort und Stelle ist nach dem Gaststättengesetz erlaubnispflichtig. Als „gewerblich“ gilt eine gastronomische Einrichtung auch, wenn sie die Überschüsse für gemeinnützige Zwecke verwendet. Das hat das Verwaltungsgericht (VG) Freiburg bei einem nicht eingetragenen Vereins klargestellt, der einen „Stadtteiltreff“ betrieb. |