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  • · Fachbeitrag · Vereinsmanagement

    Photovoltaikanlagen im Verein (Teil 1): So werden sie ertragsteuerlich behandelt

    | Photovoltaikanlagen (PV-Anlagen) sind für Vereine in verschiedener Hinsicht interessant. Zum einen verfügen Vereine oft über nutzbare Dach- und andere Flächen. Zum zweiten ist durch die gestiegenen Strompreise die Eigenversorgung rentabler. Zum dritten machen gestiegene Einspeiseentgelte die PV-Anlagen auch als Einnahmequelle interessant. Und last but not least hat sich zum 01.01.2023 auch die Umsatzbesteuerung kleinerer PV-Anlagen geändert. VB bringt Sie auf den aktuellen Stand, wie PV-Anlagen bei Vereinen steuerlich gehandhabt werden. |

    Die aktuellen Einspeisevergütungen

    Die Einspeiseentgelte hängen davon ab, ob der Strom vollständig eingespeist oder teilweise selbst verbraucht wird. Die Leistung der Anlagen wird nach dem Maximum bei voller Sonneneinstrahlung gemessen ‒ in Kilowatt peak (kWp). Diese Maßgröße ist auch für die steuerliche Einordnung von Bedeutung. PV-Anlagen mit Eigenversorgung erhalten je nach Größe für die Teil-einspeisung von Strom je Kilowattstunde ins öffentliche Netz folgende Entgelte:

     

    • Bis 10 kWp Anlagenleistung

    8,2 Cent

    • Bis 40 kWp Anlagenleistung

    7,1 Cent

    • Bis 750 kWp Anlagenleistung

    5,8 Cent