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  • · Fachbeitrag · Unternehmensführung

    Auch Vereine sind vom neuen Mindestlohngesetz betroffen: Sonderausgabe hilft Ihnen bei der Umsetzung in die Praxis

    | Seit dem 1. Januar 2015 ist das Mindestlohngesetz (MiLoG) in Kraft. Weil die gesetzliche Befreiungsvorschrift für weit weniger gemeinnützige Vereine gilt als bisher angenommen, tun Sie gut daran, Ihren Verein noch einmal auf das MiLoG abzuklopfen. |

     

    PRAXISHINWEIS | Nutzen Sie dazu die 20-seitige Sonderausgabe „MiLoG im Verein“, in der die bisherige Berichterstattung aus dem VereinsBrief zusammengefasst ist. Die Sonderausgabe finden Sie auf vb.iww.de unter Downloads → Sonderausgaben.

    Quelle: Ausgabe 01 / 2015 | Seite 1 | ID 43128184