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  • · Fachbeitrag · Rechnungslegung

    Mittelverwendungsrechnung in der Praxis (Teil 2): Diese Besonderheiten gelten bei Bilanzierern

    | Die zeitnahe Mittelverwendung gehört zu den zentralen Geboten des Gemeinnützigkeitsrechts. Erstaunlich unklar ist gemessen daran, wie der Nachweis dafür aussehen muss. In der Literatur finden sich nur wenige Hinweise. Die Finanzverwaltung hat das Thema bisher überhaupt nicht behandelt. Erfahren Sie nachfolgend, wie die Mittelverwendungsrechnung bei bilanzierenden Organisationen aussehen kann. | 

    Mittelverwendungsrechnung und Bilanz

    Grundlage der Mittelverwendungsrechnung sind die Ertragsrechnung und Vermögensaufstellung der gemeinnützigen Einrichtung. Allerdings richtet sich die Mittelverwendung nach dem Zu- und Abflussprinzip. Weil in der Ertragsrechnung per Gewinn- und Verlust-Rechnung (GuV) und Bilanz die Periodenabgrenzung eine größere Rolle spielt als bei der Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR), sind weitere Korrekturrechnungen erforderlich.

     

    Prinzip ähnelt dem der Einnahmen-Überschuss-Rechnung

    Grundsätzlich gilt für die Mittelverwendungsrechnung bei bilanzierenden Einrichtungen das gleiche wie für Einnahmen-Überschuss-Rechner. Auch hier ist eine